Regionen & Bundesländer
Radon in Sachsen: Erzgebirge, Vogtland, Vorsorgegebiete, Förderung und kostenlose Messungen
Über 100 Gemeinden in 5 Landkreisen sind Vorsorgegebiet (Erzgebirge, Mittelsachsen, SSOE, Vogtland, Zwickau). Beratung, Förderung, Messprogramme.
Sachsen hat die größte Radon-Vorsorgegebiets-Kulisse Deutschlands: 107 Gemeinden in fünf Landkreisen – rund ein Viertel aller sächsischen Gemeinden – sind seit dem 31. Dezember 2020 Radon-Vorsorgegebiet, vor allem in Erzgebirge, Vogtland und Osterzgebirge. Dafür ist die Unterstützung nirgends so umfangreich: kostenlose Beratungsstelle, mehrere kostenfreie Messprogramme und ein Förderprogramm für bauliche Maßnahmen. Diese Seite bündelt Gebietsliste, Angebote und Messtipps.
- Radon-Karte Sachsen: Erzgebirge, Vogtland und Osterzgebirge
- Uranbergbau und Altlasten: das sächsische Erbe
- Kostenlose Messprogramme und Beratung
- Förderung: Zuschüsse für Radonsanierungen
- Schulen, Kitas und Arbeitsplätze: Was in Sachsen gilt
- Selbst messen: vom Screening zum Jahreswert
- Fazit: Gute Karten für Betroffene
Radon-Karte Sachsen: Erzgebirge, Vogtland und Osterzgebirge
Die Gebietsfestlegung erfolgte durch Allgemeinverfügung des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), bekannt gegeben am 03.12.2020 im Sächsischen Amtsblatt und gültig seit dem 31.12.2020. Grundlage war eine eigene Methodik (LfULG-Schriftenreihe 17/2020), die die geologischen Einheiten des Landes in „unauffällig“, „auffällig“ und „erhöht“ einteilt; als Radon-Karte dient dem Freistaat zudem eine Übersicht auf Basis von rund 1.000 Bodenluft-Messpunkten (Kemski & Partner, 2010). Das Umweltministerium begründet das erhöhte Radonpotenzial mit der Geologie und den „Grubenhohlräumen aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau“.
Die Vorsorgegebiete auf einen Blick:
| Landkreis | Gemeinden | Bekannte Orte im Vorsorgegebiet |
|---|---|---|
| Erzgebirgskreis | 49 | Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Schneeberg, Schwarzenberg, Stollberg, Thalheim, Zschopau |
| Vogtlandkreis | 21 | Adorf, Auerbach/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Rodewisch, Treuen |
| Mittelsachsen | 19 | Freiberg, Brand-Erbisdorf, Flöha, Frauenstein, Augustusburg, Oederan, Sayda |
| Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 12 | Freital, Altenberg, Dippoldiswalde, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte, Tharandt, Kreischa |
| Landkreis Zwickau | 6 | Kirchberg, Wilkau-Haßlau, Crinitzberg, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Langenweißbach |
Chemnitz, Dresden und Leipzig sind nicht betroffen. Die vollständige, rechtsverbindliche Gemeindeliste stellt das LfULG als PDF bereit; eine interaktive Ansicht bietet der Geodienst im sächsischen IDA-Portal. Was die Festlegung für Arbeitgeber und Bauherren bedeutet, erklärt unsere Seite Radon-Vorsorgegebiete; die bundesweite Einordnung finden Sie unter Radon-Karte Deutschland.
Uranbergbau und Altlasten: das sächsische Erbe
Von 1946 bis 1990 baute die SAG/SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen Uranerz ab; seit 1991 saniert die bundeseigene Wismut GmbH die Hinterlassenschaften – 58 Halden liegen in ihrer Verantwortung, davon 42 im Raum Aue-Bad Schlema, rund 7,4 Milliarden Euro wurden bereits investiert. Für die Radonlage heute gilt nach BfS-Messungen (17 Messnetze, 584 Messpunkte): Großräumig erhöhen die Bergbau-Altlasten die Radonwerte im Freien nicht – 90 % der Jahreswerte lagen unter 40 Bq/m³. Direkt an Halden und Abwetterschächten wurden aber Spitzen bis 1.700 Bq/m³ gemessen; nach der Sanierung gehen die Werte meist auf das regionale Niveau zurück.
Für Gebäude relevant bleiben oberflächennahe Grubenbaue und Auffüllungen mit Haldenmaterial als Baugrund – der Freistaat hat dafür ein eigenes Messprogramm „Hohlraumgebiete“ aufgelegt, und radiologische Altstandorte außerhalb der Wismut-Verantwortung erfasst das sächsische Kataster KANARAS beim LfULG. Wer in einer Altbergbau-Region baut oder saniert, fragt am besten vorab bei Bergamt oder Landesamt nach, ob Stollen, Halden oder Auffüllungen unter dem Grundstück liegen. Mehr zum Thema lesen Sie unter Altlasten & Bergbau.
Kostenlose Messprogramme und Beratung
Sachsen bietet Bürgerinnen und Bürgern mehr kostenfreie Unterstützung als jedes andere Bundesland:
| Angebot | Für wen | Umfang |
|---|---|---|
| Messprogramm Wohngebäude | Vollunterkellerte Massivhäuser mit Wohnräumen im EG, sachsenweit | 12-Monats-Exposimeter, 1.000 Stück/Jahr |
| Messprogramm Mittelsachsen | 9 Gemeinden (u. a. Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Frauenstein) | 500 Exposimeter/Jahr |
| Messprogramm Meißner Massiv | 7 Gemeinden (u. a. Meißen, Moritzburg) | 500 Exposimeter/Jahr |
| Schulen & öffentliche Gebäude | Öffentliche Schulträger sachsenweit; kommunale Gebäude außerhalb der Vorsorgegebiete | 12-Monats-Messungen |
| Hohlraumgebiete | Gebäude über natürlichen oder bergbaulichen Hohlräumen | Messprogramm des Freistaats |
| Radonberatungsstelle (BfUL) | Alle Bürgerinnen und Bürger | Kostenlose Beratung: Dresdner Str. 183, 09131 Chemnitz, Tel. 0371 46124-221, radonberatung@bful.sachsen.de |
| SAENA-Radonberatung | Bürger, Kommunen, Unternehmen | Kostenfreie baufachliche Initialberatung (radonberatung@saena.de) |
Ob gerade Kapazitäten frei sind, klären Sie direkt mit der Radonberatungsstelle – einen bundesweiten Überblick gibt unsere Seite Kostenlose Radonmessung.
Förderung: Zuschüsse für Radonsanierungen
Als einziges Bundesland fördert Sachsen bauliche Radonreduzierung: über die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023“ (EFRE-Mittel, Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank). Die Eckpunkte:
- Wer: Kommunen, gemeinnützige Träger, Kirchen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und KMU – nicht reine Privatwohnungen.
- Was: Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen in Bestandsgebäuden (errichtet vor dem 31.12.2018) mit Arbeitsplätzen bzw. Aufenthaltsräumen, sachsenweit.
- Voraussetzung: Nachgewiesenes Jahresmittel von mindestens 200 Bq/m³ (12-Monats-Messung einer anerkannten Stelle); Planung durch gelistete Radonberater.
- Wie viel: seit der Richtlinienänderung zum 15.09.2025 bis zu 85 % Zuschuss (max. 150.000 €), für KMU 65 % (max. 125.000 €); förderfähige Ausgaben 5.000–200.000 €. Insgesamt stehen bis 2027 rund 47 Mio. € aus EFRE- und Landesmitteln bereit (Teil A EFRE, Teil B Landesmittel).
- Nachweis: Kontroll-Jahresmessung nach Abschluss der Maßnahmen.
Details und Alternativen für Privathaushalte behandelt unser Artikel Förderung der Radon-Sanierung; die Maßnahmen selbst erklärt der Ratgeber Radon-Sanierung.
Tipp: Auch ohne Förderanspruch lohnt der Anruf bei der SAENA – die baufachliche Erstberatung zu Neubau und Sanierung ist für Privatleute kostenfrei.
Schulen, Kitas und Arbeitsplätze: Was in Sachsen gilt
Sachsen misst seit Jahren systematisch in öffentlichen Gebäuden: Das Messprogramm „Radon in Schulen“ läuft seit 2015, das Programm für öffentliche Gebäude und kommunale Arbeitsplätze bereits seit 2012 – seit dem 01.01.2021 allerdings nur noch außerhalb der Vorsorgegebiete, denn innerhalb besteht ohnehin die gesetzliche Messpflicht. Allein 2025 versandte der Freistaat 765 Exposimeter für 141 Gebäude. Wie relevant das ist, zeigt das Beispiel Dresden: Die Stadt ließ 2016–2017 an 65 Schulstandorten messen; an 8 Standorten lag das Jahresmittel über 300 Bq/m³, worauf als Sofortmaßnahme das Lüftungsregime angepasst und anschließend Kitas und Horte untersucht wurden. Hintergründe: Radon in Schule & Kita.
Für Arbeitgeber in den 107 Vorsorgegebiets-Gemeinden gilt das gestufte Konzept des Strahlenschutzgesetzes: 12-Monats-Messung an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss mit Geräten einer anerkannten Stelle (Erstfrist nach der Festlegung: bis 30.06.2022; bei neuen Arbeitsplätzen 18 Monate ab Tätigkeitsaufnahme), bei Überschreitung von 300 Bq/m³ unverzüglich Reduzierungsmaßnahmen mit Erfolgskontrolle binnen 30 Monaten, danach gegebenenfalls Anmeldung bei der Behörde. Wer die Messung nicht rechtzeitig veranlasst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, bei unterlassenen Maßnahmen bis zu 50.000 Euro. Details: Messpflicht am Arbeitsplatz.
Für Neubauten in den Vorsorgegebieten schreibt § 154 StrlSchV zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine Radonschutzmaßnahme vor – etwa eine Absaugmöglichkeit unter der Bodenplatte oder diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Abdichtungen. Frühzeitig geplant kostet das wenig; mehr unter Radonsicher bauen.
Selbst messen: vom Screening zum Jahreswert
Für private Wohnungen besteht keine Messpflicht – auch nicht im Erzgebirge. Sinnvoll ist ein zweistufiges Vorgehen: Eine Orientierungsmessung mit einem elektronischen Gerät wie dem Radon Eye RD200 zeigt in wenigen Tagen, ob Keller und Erdgeschoss auffällig sind – dafür können Sie das Gerät bei uns mieten, inklusive verständlicher Auswertung. Den verbindlichen Jahresmittelwert liefert anschließend eine Langzeitmessung über 12 Monate mit Exposimetern einer vom BfS anerkannten Stelle – in Sachsen nach Möglichkeit über die kostenlosen Landesprogramme. Praktische Hinweise: Messgerät richtig aufstellen und Messwerte verstehen.
Rechtlicher Hinweis: Die Miet-Messung ist eine Orientierungsmessung. Sie ist keine Messung durch eine anerkannte Stelle nach § 155 StrlSchV und erfüllt weder die Arbeitsplatz-Messpflicht in den 107 Vorsorgegebiets-Gemeinden noch die Anforderungen des sächsischen Förderprogramms (dort: 12-Monats-Nachweis einer anerkannten Stelle). Der Referenzwert 300 Bq/m³ ist ein Jahresmittel, kein Grenzwert.
Fazit: Gute Karten für Betroffene
Sachsen kombiniert die größte Vorsorgegebiets-Kulisse Deutschlands mit den besten Unterstützungsangeboten: kostenlose Beratung in Chemnitz, mehrere Gratis-Messprogramme, Förderung für Arbeitsstätten. Wer in Erzgebirge, Vogtland oder Osterzgebirge wohnt, sollte die eigene Belastung kennen – per Landesprogramm oder mit einer schnellen Orientierungsmessung. Und wer außerhalb der markierten Gebiete lebt, etwa in Dresden oder Leipzig, misst zur Sicherheit ebenfalls: Erhöhte Werte kommen auch dort vor, wo die Karte grün ist. Seit 2023 erhebt der Freistaat übrigens neue Daten „im Hinblick auf die Überprüfung“ der Gebietskulisse – die Karte von morgen kann anders aussehen.
Häufige Fragen
Welche Gemeinden in Sachsen sind Vorsorgegebiet?
107 der 419 sächsischen Gemeinden – rund ein Viertel – sind seit dem 31.12.2020 Radon-Vorsorgegebiet. Sie verteilen sich auf fünf Landkreise: Erzgebirgskreis (49 Gemeinden, u. a. Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Schneeberg, Johanngeorgenstadt, Oberwiesenthal), Vogtlandkreis (21, u. a. Auerbach, Klingenthal, Bad Elster), Mittelsachsen (19, u. a. Freiberg, Brand-Erbisdorf), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (12, u. a. Freital, Altenberg, Dippoldiswalde) und Landkreis Zwickau (6, u. a. Kirchberg, Wilkau-Haßlau). Die vollständige Liste veröffentlicht das LfULG als PDF-Tabelle.
Wie hoch ist Radon in Dresden, Chemnitz, Leipzig?
Die drei Großstädte sind ausdrücklich nicht als Vorsorgegebiet festgelegt. Leipzig nennt das BfS sogar als Beispiel für Städte, deren Wohnungs-Schätzwerte wegen vieler Mehrfamilienhäuser deutlich unter denen des Umlands liegen. Ganz frei von Radon ist aber keine Stadt: Dresden ließ 2016–2017 an 65 Schulstandorten messen – an 8 lag das Jahresmittel über 300 Bq/m³, worauf zunächst das Lüftungsregime angepasst wurde. Direkt an Dresden grenzt zudem das Vorsorgegebiet Freital. Für die eigene Wohnung hilft nur eine Messung.
Gibt es kostenlose Messungen in Sachsen?
Ja, Sachsen bietet gleich mehrere kostenfreie Messprogramme mit 12-Monats-Exposimetern an: für vollunterkellerte Massiv-Wohnhäuser mit Wohnräumen im Erdgeschoss (sachsenweit, 1.000 Exposimeter pro Jahr), für neun Gemeinden in Mittelsachsen und sieben Gemeinden im Bereich des Meißner Massivs (je 500 pro Jahr), für Schulen, für öffentliche Gebäude außerhalb der Vorsorgegebiete sowie für Gebäude über natürlichen oder bergbaulichen Hohlräumen. Anlaufstelle ist die Radonberatungsstelle des Freistaates bei der BfUL in Chemnitz (Tel. 0371 46124-221, radonberatung@bful.sachsen.de).
Wie beantrage ich Förderung?
Sachsen fördert bauliche Radonschutzmaßnahmen über die Richtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023“ (EFRE): Zuschüsse von 85 % (max. 150.000 €) bzw. 65 % für KMU (max. 125.000 €) für Bestandsgebäude mit Arbeitsplätzen ab einem nachgewiesenen Jahresmittel von 200 Bq/m³; die Fördersätze wurden zum 15.09.2025 erhöht. Der Antrag läuft über die Sächsische Aufbaubank (SAB), fachlich begleitet die SAENA, deren baufachliche Radonberatung kostenfrei ist (radonberatung@saena.de). Wichtig: Reine Privatwohnungen sind nicht förderfähig – mehr dazu unter Förderung.
Warum ist gerade Sachsen so stark betroffen?
Das Landesumweltministerium begründet das erhöhte Radonpotenzial mit den geologischen Gegebenheiten des Erzgebirges und Vogtlands sowie mit „Grubenhohlräumen aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau“. Uranhaltige Gesteine liefern das Radon, alte Stollen und aufgelockertes Gestein bieten ihm Wegsamkeiten bis unter die Gebäude. Der Uranbergbau der SDAG Wismut (1946–1990) wird seit 1991 von der bundeseigenen Wismut GmbH saniert – großräumig erhöht er die Radonwerte im Freien nicht, örtlich an Halden und Schächten aber schon.
Quellen und weiterführende Informationen
- LfULG Sachsen – Radonvorsorgegebiete in Sachsen
- LfULG – Festlegung von Gebieten nach § 121 StrlSchG (Gemeindeliste, PDF)
- Medienservice Sachsen – PM 16.10.2020 zur Ausweisung der Radonvorsorgegebiete
- Freistaat Sachsen – Messprogramme des Freistaates
- BfUL – Radonberatungsstelle des Freistaates Sachsen
- SAENA – Baufachliche Radonberatung und Förderung
- SMUL-Förderportal – Förderbereich Radonreduzierung (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
- BfS – Radon-Freiluftmessungen in Bergbaugebieten
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