Recht & Grenzwerte

Radon-Grenzwert in Deutschland: 300 Bq/m³ Referenzwert, WHO-Empfehlung 100 Bq/m³

Kein Grenzwert, sondern Referenzwert (§ 124 StrlSchG): 300 Bq/m³ im Jahresmittel für Wohnräume und Arbeitsplätze. WHO empfiehlt 100. Mit Ländertabelle.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesezeit ca. 7 Min. Redaktion radoncheck24.de

Skala der Radonkonzentration in Bq/m³ mit Markierungen bei 100 (WHO-Empfehlung), 300 (Referenzwert Deutschland) und 1000 Bq/m³

Wer nach dem Radon-Grenzwert sucht, findet im Gesetz einen Referenzwert: 300 Bq/m³ im Jahresmittel, gleichermaßen für Wohnräume (§ 124 StrlSchG) und Arbeitsplätze in Innenräumen (§ 126 StrlSchG). Was der Unterschied praktisch bedeutet, warum die WHO strengere 100 Bq/m³ empfiehlt und welche Werte in anderen Ländern gelten, lesen Sie hier.

Wie hoch ist der Radon-Grenzwert in Deutschland?

Einen Radon-Grenzwert gibt es in Deutschland nicht. Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel fest – für Wohnräume (§ 124 StrlSchG) ebenso wie für Arbeitsplätze in Innenräumen (§ 126 StrlSchG). Der Referenzwert ist ein Maßstab für Maßnahmen, keine verbindliche Obergrenze. Die WHO empfiehlt einen strengeren Wert von 100 Bq/m³.

Referenzwert statt Grenzwert: Was ist der Unterschied?

Ein Grenzwert markiert eine Schwelle, die nicht überschritten werden darf – bei Überschreitung drohen behördliche Anordnungen oder Sanktionen. Der Radon-Referenzwert funktioniert anders: § 5 Abs. 29 StrlSchG definiert ihn als Wert, „der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient“. Die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom formuliert es ähnlich: ein Wert, oberhalb dessen Expositionen „als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt“.

Grenzwert Referenzwert (Radon)
Rechtscharakter Verbindliche Obergrenze Maßstab für die Angemessenheit von Maßnahmen
Überschreitung in der Wohnung – (existiert nicht) Keine Sanktion; Handlungsempfehlung: Ursachen klären, Konzentration senken
Überschreitung am Arbeitsplatz Pflicht zu Reduzierungsmaßnahmen und Kontrollmessung (§§ 128 ff. StrlSchG)
Bezugsgröße Jahresmittel der Radon-222-Aktivitätskonzentration
Bedeutung unterhalb des Werts „sicher“ Kein Freibrief: Risiko sinkt linear, ein Schwellenwert ist nicht bekannt

Das BfS bringt es auf die Formel: „Ein Referenzwert ist kein Grenzwert.“ Er soll der Bevölkerung einen Maßstab zur Einordnung geben und eigenverantwortliches Handeln unterstützen – nicht dazu führen, dass Eigenheime unbenutzbar werden oder historische Gebäude abgerissen werden müssen. Alle Pflichten für Arbeitgeber, Bauherren und Vermieter fasst Radon und Recht: die Rechtslage im Überblick zusammen.

Warum 300 Bq/m³ – und nicht 100?

Die WHO empfiehlt seit 2009 einen nationalen Referenzwert von 100 Bq/m³; nur wo das nicht erreichbar ist, sollen höchstens 300 Bq/m³ gewählt werden. Deutschland hat sich – wie von der EU-Richtlinie maximal zugelassen – für 300 Bq/m³ entschieden. Das BfS nennt dafür unter anderem die regionale Ungleichverteilung des Radonvorkommens, die wirtschaftliche Angemessenheit von Maßnahmen sowie Belange von Denkmalschutz und Bauhygiene.

Zugleich stellt das BfS klar: Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Radon sicher kein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Lungenkrebsrisiko steigt um etwa 16 % pro 100 Bq/m³ langjähriger Belastung – linear und bereits ab moderaten Konzentrationen statistisch nachweisbar. Deshalb lautet die BfS-Empfehlung, schon ab 100 Bq/m³ im Jahresmittel Maßnahmen zu erwägen; für Neubauten gilt ein Planungsziel von unter 100 Bq/m³. Mehr zum Gesundheitsrisiko lesen Sie unter Wie gefährlich ist Radon? und Radon und Lungenkrebs.

Wird der Referenzwert gesenkt? Stand der Diskussion

Ob 300 Bq/m³ zu hoch angesetzt sind, wurde zuletzt im Bundestag verhandelt – bei der Anhörung des Umweltausschusses am 22. März 2021 zur ersten Novelle des Strahlenschutzgesetzes. Das Umweltinstitut München und Greenpeace forderten dort einen Wert von 50 Bq/m³, weil schon geringe Strahlendosen Gesundheitsschäden verursachen könnten. Der Verein Nuklearia argumentierte in die Gegenrichtung: Eine Studie aus dem Jahr 2011 zeige das geringste Lungenkrebsrisiko bei etwa 70 Bq/m³, der optimale Bereich liege zwischen 50 und 150 Bq/m³ – eine Schwellenwert-These, der BfS und WHO widersprechen. Beide gehen von einem linearen Anstieg des Lungenkrebsrisikos um etwa 16 % je 100 Bq/m³ aus, ohne erkennbaren Schwellenwert (gepoolte europäische Studie von Darby et al., 2005). Der Bundestag beschloss die Novelle am 25. März 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD; der Referenzwert blieb bei 300 Bq/m³, zwei Entschließungsanträge der Opposition mit strengeren Dosisvorgaben wurden abgelehnt.

Rechtlich gilt damit weiterhin 300 Bq/m³ (§ 124 StrlSchG); das BfS empfiehlt, bereits ab 100 Bq/m³ im Jahresmittel die Konzentration zu senken.

Gilt im Keller, Schlafzimmer oder Büro ein anderer Wert?

Nein – der Referenzwert ist immer derselbe: 300 Bq/m³ im Jahresmittel, egal ob Keller, Schlafzimmer oder Büro. Entscheidend ist nur, ob der Raum ein Aufenthaltsraum nach § 5 StrlSchG ist: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sind es immer, ein reiner Lager- oder Heizungskeller nicht. Für Arbeitsplätze gilt derselbe Wert über § 126 StrlSchG. Im Einzelnen:

  • Aufenthaltsräume (§ 5 Abs. 5 StrlSchG) sind Innenräume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind – ausdrücklich genannt werden Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten. Schlafzimmer, Wohnzimmer und Kinderzimmer fallen selbstverständlich darunter, ebenso ein ausgebauter Hobbykeller.
  • Ein reiner Lager- oder Heizungskeller ist kein Aufenthaltsraum – hier gibt es keinen rechtlichen Maßstab. Trotzdem lohnt die Messung, denn Radon im Keller ist die Quelle für die darüberliegenden Wohnräume.
  • Arbeitsplätze in Innenräumen haben ihren eigenen, gleich hohen Referenzwert (§ 126 StrlSchG) – mit echten Pflichten in Vorsorgegebieten, siehe Messpflicht am Arbeitsplatz.

Wichtig: Der Referenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel. Ein einzelner Tageswert von 350 Bq/m³ im Winter ist keine „Überschreitung des Grenzwerts“ – und ein Sommerwert von 80 Bq/m³ keine Entwarnung. Die Konzentration schwankt mit Jahreszeit, Wetter und Lüftungsverhalten erheblich; im Winter liegen die Werte in der Regel deutlich höher als im Sommer.

Einordnung: Welche Werte sind normal, welche erhöht?

Wert (Jahresmittel) Einordnung
ca. 9 Bq/m³ Durchschnitt in der Außenluft in Deutschland
ca. 65 Bq/m³ Durchschnitt in deutschen Wohnungen (bevölkerungsgewichtet)
100 Bq/m³ WHO-Empfehlung; BfS: ab hier Maßnahmen erwägen (ca. 10,5 Mio. Menschen betroffen)
300 Bq/m³ Referenzwert nach §§ 124, 126 StrlSchG (knapp 2 Mio. Menschen darüber)
1.000 Bq/m³ BfS: bauliche Maßnahmen sollten unbedingt innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden

Eine ausführliche Tabelle mit typischen Messwerten und Handlungsempfehlungen finden Sie in der Radon-Werte-Tabelle; wie Sie eigene Messwerte richtig interpretieren, erklärt Messwerte verstehen.

Radon-Grenzwerte international: die Ländertabelle

Fast alle Industrieländer arbeiten heute mit Referenz- oder Aktionswerten zwischen 100 und 300 Bq/m³:

Land / Institution Wert (Jahresmittel) Charakter
WHO 100 Bq/m³ (max. 300) Empfehlung
EU (RL 2013/59/Euratom) max. 300 Bq/m³ Vorgabe für nationale Referenzwerte
Deutschland 300 Bq/m³ Referenzwert (§§ 124, 126 StrlSchG)
Österreich 300 Bq/m³ Referenzwert (Radonschutzverordnung)
Schweiz 300 Bq/m³ Referenzwert (StSV, seit 1.1.2018; zuvor Grenzwert 1.000 Bq/m³)
Vereinigtes Königreich 200 Bq/m³ (Target: 100) Action Level
Kanada 200 Bq/m³ Richtwert
USA (EPA) 148 Bq/m³ (4 pCi/L) Action Level; „consider fixing“ ab ca. 74 Bq/m³

Auffällig: Die USA, Kanada und Großbritannien setzen niedrigere Handlungsschwellen an als Deutschland. Das unterstreicht, dass 300 Bq/m³ keine „Unbedenklichkeitsgrenze“ sind, sondern ein Kompromiss aus Gesundheitsschutz und Machbarkeit.

Was passiert bei Überschreitung des Referenzwerts?

In der Privatwohnung: Es gibt keine Meldepflicht, keine Behörde, die einschreitet, und kein Bußgeld. Der Referenzwert ist der Maßstab, an dem Sie Ihre eigenen Maßnahmen ausrichten: Ursachen klären, richtig lüften, Eintrittswege abdichten und bei dauerhaft hohen Werten eine fachgerechte Sanierung prüfen. Oft reichen schon kleine Maßnahmen, um die Konzentration deutlich zu senken.

Am Arbeitsplatz: Hier hat der Referenzwert Zähne. Ergibt die Pflichtmessung mehr als 300 Bq/m³, muss der Verantwortliche unverzüglich Reduzierungsmaßnahmen ergreifen und deren Erfolg innerhalb von 30 Monaten durch eine erneute Messung nachweisen; bleibt der Wert überschritten, folgen Anmeldung bei der Behörde und eine Expositionsabschätzung (§§ 128–130 StrlSchG). Details im Ratgeber Radon am Arbeitsplatz.

Referenzwert und Messung: worauf es ankommt

Weil sich der Referenzwert auf das Jahresmittel bezieht, ist die Messdauer entscheidend. Das BfS empfiehlt Messungen über drei bis zwölf Monate, ideal ein volles Jahr – Kurzzeitmessungen über Tage oder Wochen sind Momentaufnahmen und eignen sich als Orientierung und zum Aufspüren von Problemen, nicht als Nachweis einer Über- oder Unterschreitung des Referenzwerts. Ein direkt anzeigendes Gerät wie das Radon Eye RD200 zeigt Ihnen dafür sofort, wo Sie stehen, und macht die Wirkung von Lüften und Abdichten unmittelbar sichtbar. Wie Sie sinnvoll vorgehen, lesen Sie unter Radon richtig messen und Wie lange messen? – oder Sie mieten unser Messgerät für eine erste Einschätzung mit verständlicher Auswertung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Radon-Grenzwert in Deutschland?

Streng genommen gibt es keinen Grenzwert. Deutschland hat einen Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel festgelegt – für Aufenthaltsräume (§ 124 StrlSchG) und für Arbeitsplätze in Innenräumen (§ 126 StrlSchG). Wird er überschritten, sollten Maßnahmen zur Senkung geprüft werden; an Arbeitsplätzen sind sie verpflichtend.

Warum Referenzwert statt Grenzwert?

Radon ist ein natürliches Gas, das überall vorkommt – ein striktes Verbot wie bei einem Schadstoff-Grenzwert ließe sich nicht durchsetzen. Der Referenzwert dient nach § 5 Abs. 29 StrlSchG als „Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen“. Das BfS nennt als Gründe für 300 statt 100 Bq/m³ unter anderem die regionale Ungleichverteilung und die wirtschaftliche Angemessenheit von Maßnahmen.

Gilt im Keller oder Schlafzimmer ein anderer Wert?

Nein, das Gesetz kennt nur einen Wert: 300 Bq/m³ im Jahresmittel für Aufenthaltsräume. Ein reiner Lagerkeller ist kein Aufenthaltsraum – ein Hobbyraum, Schlafzimmer oder Homeoffice im Keller dagegen schon. Da die Konzentration bodennah am höchsten ist, sind gerade Wohn- und Schlafräume im Keller- und Erdgeschoss die wichtigsten Messorte.

Was empfiehlt die WHO?

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt einen nationalen Referenzwert von 100 Bq/m³; wo das nicht erreichbar ist, sollte er 300 Bq/m³ nicht überschreiten. Hintergrund: Das Lungenkrebsrisiko steigt nach den zusammengefassten europäischen Studien um etwa 16 % pro 100 Bq/m³ langjähriger Belastung – ohne erkennbaren Schwellenwert.

Welche Werte gelten in Österreich und der Schweiz?

Beide Länder haben – wie die EU-Richtlinie vorgibt – einen Referenzwert von 300 Bq/m³ festgelegt. In der Schweiz gilt er seit dem 1. Januar 2018 (Strahlenschutzverordnung); zuvor galt dort ein Grenzwert von 1.000 Bq/m³. In Österreich regelt die Radonschutzverordnung den Referenzwert von 300 Bq/m³ für Wohnräume und Arbeitsplätze.

Was passiert bei Überschreitung?

In der Privatwohnung: keine behördlichen Folgen – aber die dringende Empfehlung, die Ursachen zu klären und die Konzentration zu senken. Am Arbeitsplatz löst eine Überschreitung dagegen Pflichten aus: unverzügliche Reduzierungsmaßnahmen, eine Kontrollmessung binnen 30 Monaten und gegebenenfalls die Anmeldung bei der Behörde (§§ 128–130 StrlSchG).

Wird der Radon-Grenzwert in Deutschland gesenkt?

Bisher nicht: § 124 StrlSchG nennt unverändert 300 Bq/m³ im Jahresmittel. Bei der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes (22. März 2021) forderten Greenpeace und das Umweltinstitut München 50 Bq/m³; der Bundestag beschloss die Novelle am 25. März 2021 ohne Änderung des Referenzwerts. Unabhängig davon empfiehlt das BfS, bereits ab 100 Bq/m³ die Konzentration zu senken.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. StrlSchG § 124 – Referenzwert für Aufenthaltsräume
  2. StrlSchG § 5 – Begriffsbestimmungen (Abs. 29: Referenzwert)
  3. BfS – Referenzwert
  4. BfS – Wie wirkt Radon auf die Gesundheit? (Stand 24.02.2026)
  5. BfS – Radon: ein kaum wahrgenommenes Risiko (Strahlenschutz konkret, Stand Juni 2024)
  6. WHO – Fact sheet Radon and health
  7. Richtlinie 2013/59/Euratom, Art. 54 und 74
  8. Bundesamt für Gesundheit (Schweiz) – Gesetzliche Bestimmungen bezüglich Radon
  9. Deutscher Bundestag – Strahlenschutzgesetz: Kontroverse um Radon-Grenzwert (Anhörung vom 22.03.2021)
  10. Deutscher Bundestag – Bundestag passt das Strahlenschutzgesetz an (Beschluss vom 25.03.2021)
  11. Darby et al. – Radon in homes and risk of lung cancer (BMJ 2005)

Passende Artikel