Sanierung & Bauen
Radonschutz im Neubau: Pflichten nach § 123 StrlSchG, Bodenplatte, Folie, Kosten
Überall Basisschutz (Feuchteschutz nach Regeln der Technik), in Vorsorgegebieten mehr: Bodenplatte, radondichte Folie, Durchführungen, Bodenluftmessung.
Beim Neubau ist Radonschutz gesetzliche Pflicht – und zugleich so günstig wie nie wieder: § 123 StrlSchG verlangt bundesweit Maßnahmen, die den Zutritt von Radon aus dem Baugrund „verhindern oder erheblich erschweren“; erfüllt ist die Pflicht durch den ohnehin geschuldeten Feuchteschutz nach den anerkannten Regeln der Technik. In Radon-Vorsorgegebieten kommt mindestens eine Zusatzmaßnahme nach § 154 StrlSchV hinzu. Früh eingeplant verursacht das laut sächsischer Planungshilfe „keine bis sehr geringe Zusatz-Baukosten“ – während eine nachträgliche Sanierung schnell Tausende Euro kostet.
- Die Rechtslage: § 123 StrlSchG gilt bundesweit
- Vorsorgegebiete: die fünf Zusatzmaßnahmen nach § 154 StrlSchV
- Die entscheidenden Bauteile: Bodenplatte, Abdichtung, Durchführungen
- Besondere Radonprävention: was in Vorsorgegebieten zusätzlich hilft
- Baugrund vorab messen: die Bodenluftmessung
- Was kostet Radonschutz im Neubau?
- Die wichtigsten Regelwerke für Planer und Bauherren
- Nach dem Einzug: Erfolg kontrollieren
Die Rechtslage: § 123 StrlSchG gilt bundesweit
Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat nach § 123 Abs. 1 StrlSchG geeignete Maßnahmen zu treffen, „um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren“. Das Gesetz definiert auch, wann die Pflicht als erfüllt gilt:
- wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden – Standard ist die Abdichtung erdberührter Bauteile nach DIN 18533 – und
- in Radon-Vorsorgegebieten zusätzlich die in der Verordnung bestimmten Maßnahmen umgesetzt werden.
Andere, gleichwertige Lösungen sind ausdrücklich zulässig. Auf Antrag kann die Behörde nach § 123 Abs. 3 befreien, wenn die Anforderungen im Einzelfall zu unangemessenem Aufwand oder unbilliger Härte führen – insbesondere, wenn eine Überschreitung des Referenzwerts im Gebäude „auch ohne Maßnahmen nicht zu erwarten ist“ (Nachweis z. B. über ein Baugrund- oder Bodenluftgutachten). Das BfS und die Landesämter betonen unisono: Vorbeugender Radonschutz im Neubau ist einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger als jede nachträgliche Sanierung – im Neubau ist „jedes Radonproblem durch geeignete Prävention vermeidbar“ (BfS-Radon-Handbuch). Wie sich § 123 in die übrigen Radon-Vorschriften einfügt, zeigt der Überblick Radon und Recht.
Vorsorgegebiete: die fünf Zusatzmaßnahmen nach § 154 StrlSchV
In festgelegten Radon-Vorsorgegebieten – derzeit in sechs Bundesländern, etwa im Erzgebirge, im Fichtelgebirge, im Südschwarzwald und im Harz – verlangt § 154 StrlSchV mindestens eine der folgenden Maßnahmen zusätzlich zum Feuchteschutz:
| Nr. | Maßnahme (§ 154 StrlSchV) | Typische Umsetzung |
|---|---|---|
| 1 | Verringerung der Radon-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude | Radondrainage / vorbereitete Absaugstelle in der Kiesschicht |
| 2 | Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Innen- und Bodenluft | Lüftungskonzept ohne Unterdruck, ggf. leichter Überdruck |
| 3 | Begrenzung der Rissbildung in erdberührten Wänden/Böden; geeignete Betonsorten mit erforderlicher Dicke | bewehrte Bodenplatte, Betonrezeptur und Schichtdicke nach Planung |
| 4 | Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen | Absaugleitungen an kritischen Fugen |
| 5 | Diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien oder Konstruktionen | radondichte Folie/Bahn, verschweißte Stöße, gasdichte Durchführungen |
Ob Ihr Baugrundstück in einem Vorsorgegebiet liegt, erfahren Sie über die Allgemeinverfügungen der Länder und die BfS-Übersicht – regionale Informationen bündelt unsere Radon-Karte, zum Beispiel für Sachsen und Bayern. Wichtig zur Einordnung: Die Gebietskulisse sagt nichts über das einzelne Grundstück aus – erhöhte Werte kommen auch außerhalb vor, und nicht jedes Gebäude im Vorsorgegebiet ist betroffen.
Die entscheidenden Bauteile: Bodenplatte, Abdichtung, Durchführungen
Das BfS-Radon-Handbuch beschreibt den Standard-Gebäudeschutz, der überall sinnvoll ist:
- durchgehende Beton-Fundamentplatte und dichte Bodenkonstruktion
- außenliegende Dichtungsbahnen oder Beschichtungen nach DIN – entscheidend ist die konvektionsdichte (luftdichte) Ausführung: Bahnen verkleben oder verschweißen, denn gegen Radon zählt die Luftdichtheit mehr als die Diffusion
- möglichst wenige Durchdringungen der Bodenplatte; Leitungen durch Wände statt durch den Boden führen, Abwasserstränge oberhalb des Kellerbodens zusammenführen
- gasdicht angeschlossene Mediendurchführungen (Flanschlösungen) – die Feinheit aus der sächsischen Planungshilfe: Beim Lastfall Bodenfeuchte (W1-E) verlangt die Abdichtungsnorm nicht zwingend gasdichte Anschlüsse, hier muss der Radonschutz explizit mitbestellt werden; beim Lastfall drückendes Wasser (W2-E) gilt die fehlerfreie Abdichtung auch im Detail als radondicht – ohne Mehrkosten
- ggf. zweite Dichtungsebene (Stahlbetondecke über dem Untergeschoss, abgeschlossener Kelleraufgang), Schächte und Kamine abdichtbar planen
- Raum- und Lüftungskonzept ohne Unterdruck in Unter- und Erdgeschoss; Abluftanlagen als Zu-/Abluftsysteme
- separate Abnahme der Dichtungsarbeiten und eine Radonmessung nach Bezug als Erfolgskontrolle
Eine „weiße Wanne“ aus WU-Beton mit sorgfältiger Nachbehandlung gilt ebenfalls als dicht; sie ist teurer als Bahnenabdichtungen. Als radondicht gilt außerdem eine Bitumendickbeschichtung ab 4 mm Trockendicke. Praktische Details zum Abdichten – auch die Prioritäten bei Durchführungen – finden Sie im Ratgeber Radon abdichten.
Besondere Radonprävention: was in Vorsorgegebieten zusätzlich hilft
Für Vorsorgegebiete und Grundstücke mit hohem Radonpotenzial empfiehlt das BfS-Radon-Handbuch ergänzend:
- keine offenen Verbindungen vom Untergeschoss nach oben, Treppenhausabschluss mit dichter Tür
- bewehrte Fundamentplatte (begrenzte Rissbildung)
- unter dem Fundament eine vorbereitete Absaugstelle in einer Kies-Zwischenlage bzw. eine Radondrainageleitung mit Anschlussmöglichkeit – wird sie später gebraucht, kostet die Inbetriebnahme (Steigrohr, Lüfter) nur ca. 800–850 €
- sekundäre Dichtungsperimeter und zusätzliche Sperrschichten in Wänden
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung prüfen
- Aufenthaltsräume nicht im Keller planen; auch Lagerkeller so bauen, dass ein späterer Ausbau möglich bleibt
- nach Fertigstellung: Einweisung, Inbetriebsetzung und Kontrollmessungen im Fünfjahresabstand
Baugrund vorab messen: die Bodenluftmessung
Die Radonpotenzial-Bestimmung – Bodenluftkonzentration plus Gasdurchlässigkeit, in der Regel an drei Messpunkten mit etwa 1 m tiefen Sonden – ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in belasteten Regionen aber gängiger Bestandteil von Baugrundgutachten. Sie liefert zwei Dinge: die Grundlage für die Maßnahmenauswahl (z. B. ob eine Drainage sinnvoll ist und wie durchlässig der Boden ist) und gegebenenfalls den Nachweis für eine Befreiung nach § 123 Abs. 3 StrlSchG. Die amtlichen Prognosekarten ersetzen sie nicht: Aussagen zu Einzelgrundstücken sind daraus ausdrücklich nicht abzuleiten – selbst innerhalb eines Grundstücks gibt es große Unterschiede. Anbieter solcher Messungen finden Sie über die Fachfirmen-Übersicht.
Was kostet Radonschutz im Neubau?
Die kurze Antwort der sächsischen Planungshilfe: Früh eingeplant (ab Leistungsphase 1–3) entstehen „keine bis sehr geringe Zusatz-Baukosten“. Die belegten Beispielzahlen für ein Einfamilienhaus mit 100 m²:
| Position | Mehrkosten |
|---|---|
| Bahnenabdichtung mit Radonzertifikat statt ohne | kein signifikanter Unterschied |
| Bitumendickbeschichtung 3 mm statt Bahnen | ca. 35–40 % teurer |
| Bitumendickbeschichtung 4 mm (radondicht) statt 3 mm | nochmals ca. 15–20 % |
| Flächendrainage unter der Bodenplatte, Kiesschicht ohnehin vorgesehen | ca. 550 € |
| Flächendrainage inkl. Kiesschicht und Mehraushub nur für die Drainage | ca. 5.000–5.500 € |
| Spätere Inbetriebnahme der Absaugung (Steigrohr, Ventilator) | ca. 800–850 € |
| Gasdichte Mediendurchführungen (Lastfall W1-E) | überschaubare Mehrkosten; bei W2-E keine |
Sachsen weist außerdem darauf hin, dass eine Radondrainage als reine Zusatzmaßnahme im Neubau wegen der Kosten „eher problematisch“ ist – sinnvoller ist eine hohe Abdichtqualität; zwingend wird die Drainage dort, wo keine normgerechte Abdichtung möglich ist. Zum Vergleich: Eine nachträgliche Sanierung kostet typisch 500–5.000 €, eine Komplettsanierung des Fußbodens rund 38.000 € – alle Zahlen im Kosten-Ratgeber.
Die wichtigsten Regelwerke für Planer und Bauherren
Für die konkrete Planung haben sich diese technischen Regeln und Arbeitshilfen etabliert:
- DIN 18533 (Abdichtung erdberührter Bauteile): der Feuchteschutz-Standard, der die Grundpflicht aus § 123 StrlSchG erfüllt; relevant sind die Wassereinwirkungsklassen (W1-E bis W4-E) und Rissklassen
- DIN/TS 18117-1 (2021): Begriffe, Grundlagen und Beschreibung baulicher und lüftungstechnischer Radonschutzmaßnahmen – mit den drei Lösungsgruppen Abdichtung der erdberührten Hülle, Bodenluftabsaugung und Lüftung
- DIN/TS 18117-2 (2025): Klassifizierung, Auswahl und Handlungsempfehlungen für Neubau und Bestand, differenziert nach Raumnutzung
- BfS-Radon-Handbuch Deutschland (2019): praxisnahe Maßnahmenpakete vom Standard-Gebäudeschutz bis zur besonderen Radonprävention
- Sachsen: „Radonschutzmaßnahmen – Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten“ sowie Baden-Württemberg: „Radon sicher bauen“: Landesarbeitshilfen mit Detailzeichnungen und Kostenbeispielen
Sprechen Sie das Thema früh gegenüber Architekt und Rohbauer an und lassen Sie den Radonschutz ins Leistungsverzeichnis aufnehmen – inklusive separater Abnahme der Abdichtungsarbeiten.
Nach dem Einzug: Erfolg kontrollieren
Auch der beste Plan braucht den Praxistest: Das BfS empfiehlt nach Fertigstellung eine Radonmessung zur Erfolgskontrolle – Neubauten sollten laut BfS-Broschüre so geplant sein, dass Werte über 100 Bq/m³ vermieden werden. Sinnvoll ist eine Langzeitmessung im untersten bewohnten Geschoss über die Heizperiode; für den schnellen ersten Eindruck nach dem Einzug eignet sich eine Orientierungsmessung mit unserem Radon Eye RD200 zur Miete – die Ergebnisse erhalten Sie aufbereitet wie in der Beispiel-Auswertung. Grundlagen zum Messen: Radon richtig messen.
Häufige Fragen
Bin ich beim Neubau zu Radonschutz verpflichtet?
Ja, bundesweit: Nach § 123 Abs. 1 StrlSchG muss, wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, geeignete Maßnahmen treffen, „um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren“. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die anerkannten Regeln der Technik zum Feuchteschutz eingehalten werden – in Radonvorsorgegebieten kommt mindestens eine Zusatzmaßnahme nach § 154 StrlSchV hinzu.
Was gilt in Radon-Vorsorgegebieten?
Dort verlangt § 154 StrlSchV zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine von fünf Maßnahmen: Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude, gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz, Begrenzung der Rissbildung plus geeignete Betonsorten, Absaugung an Randfugen oder unter Abdichtungen, oder diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich, etwa wenn eine Überschreitung des Referenzwerts auch ohne Maßnahmen nicht zu erwarten ist.
Welche Bauteile sind entscheidend?
Alles mit Erdkontakt: eine durchgehende Beton-Bodenplatte, außenliegende Dichtungsbahnen oder Beschichtungen, konvektionsdicht (luftdicht) verklebte bzw. verschweißte Stöße und gasdicht angeschlossene Rohr- und Leitungsdurchführungen. Dazu ein Raum- und Lüftungskonzept ohne Unterdruck im Unter- und Erdgeschoss sowie möglichst wenige Durchdringungen der Bodenplatte – Leitungen besser durch die Wand führen und Erdsonden für Wärmepumpen deutlich neben, nicht unter dem Gebäude platzieren.
Sollte ich den Baugrund vorab messen lassen?
Eine Radonpotenzial-Bestimmung der Bodenluft (Konzentration plus Durchlässigkeit, meist drei Messpunkte mit ca. 1 m tiefen Sonden) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in belasteten Regionen gängiger Bestandteil von Baugrundgutachten. Sie hilft bei der Auswahl der Maßnahmen und kann eine Befreiung nach § 123 Abs. 3 StrlSchG begründen. Wichtig: Die amtlichen Radonkarten sind für einzelne Grundstücke ausdrücklich nicht aussagekräftig.
Was kostet Radonschutz im Neubau?
Wenig, sofern früh geplant: Die sächsische Planungshilfe nennt „keine bis sehr geringe Zusatz-Baukosten“. Beispiele: Bahnenabdichtungen kosten mit Radonzertifikat praktisch nicht mehr; eine radondichte 4-mm-Bitumendickbeschichtung liegt ca. 15–20 % über der 3-mm-Ausführung; eine Flächendrainage unter der Bodenplatte kostet ca. 550 € Mehrpreis, wenn die Kiesschicht ohnehin vorgesehen ist, sonst ca. 5.000–5.500 €; die spätere Inbetriebnahme der Absaugung ca. 800–850 €.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 123 StrlSchG – Maßnahmen an Gebäuden
- § 154 StrlSchV – Radonschutzmaßnahmen bei Neubauten
- BfS – Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon
- Freistaat Sachsen – Radonschutzmaßnahmen: Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- BfS – Radon-Handbuch Deutschland (2019)
- LfU Bayern – Radonschutz bei Neubauten
- DIN/TS 18117-2:2025-04 – Radonschutz: Klassifizierung, Auswahl und Handlungsempfehlungen
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