Recht & Grenzwerte

Quellen und Methodik: Worauf unsere Radon-Informationen beruhen

Primärquellen (BfS, StrlSchG, WHO, Landesämter, Studien), Stand-Datum je Artikel, Messmethodik unserer Auswertungs-PDFs und Grenzen von Kurzzeitmessungen.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 4 Min. Redaktion radoncheck24.de

Quellenpyramide von radoncheck24: Gesetze, Bundesbehörden, Landesbehörden, internationale Organisationen und Fachstudien

Verlässliche Radon-Informationen stehen und fallen mit den Quellen. Auf dieser Seite legen wir offen, aus welchen Quellen unsere Ratgeber gespeist werden, wie wir mit Stand-Daten und Unsicherheiten umgehen – und nach welcher Methodik die Auswertungs-PDF entsteht, die Sie nach einer Messgeräte-Miete von uns erhalten.

Unsere Quellenhierarchie

Wir arbeiten mit einer festen Rangfolge: Je weiter oben eine Quelle steht, desto eher stützen wir Aussagen darauf.

Rang Quellentyp Beispiele
1 Gesetze und Verordnungen StrlSchG und StrlSchV auf gesetze-im-internet.de, BGB, Richtlinie 2013/59/Euratom (EUR-Lex)
2 Bundesbehörden Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Themenseiten, Broschüren, Pressemitteilungen; Bundesumweltministerium
3 Landesbehörden Allgemeinverfügungen zu Vorsorgegebieten, Landesämter (z. B. LfU Bayern, LfULG Sachsen, TLUBN Thüringen), Messprogramme der Länder
4 Internationale Organisationen WHO (Handbook on Indoor Radon, Factsheet), ICRP, US-EPA
5 Wissenschaftliche Studien z. B. Darby et al., BMJ 2005 (gepoolte Analyse von 13 europäischen Fall-Kontroll-Studien); BfS-Studien zur Radonverteilung in Wohnungen
6 Fachliteratur mit Kennzeichnung Juristische Aufsätze und Kanzleibeiträge – bei Rechtsfragen ohne höchstrichterliche Klärung stets als Rechtsauffassung gekennzeichnet

Andere Ratgeber-Websites, Händlerseiten und Presseartikel nutzen wir grundsätzlich nicht als Beleg für Zahlen oder Rechtsangaben – höchstens als Ausgangspunkt für die Suche nach der Primärquelle. Unter jedem Artikel finden Sie die konkret verwendeten Quellen verlinkt; wie der Prüfprozess dahinter aussieht, beschreibt die Seite Autoren und Fachprüfung. Die Rechtsgrundlagen, auf die wir uns beziehen, erklärt Radon und Recht.

Stand-Datum und Aktualisierung

Radon-Recht ist in Bewegung – Vorsorgegebiete werden turnusmäßig überprüft, eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes ist in Vorbereitung. Deshalb trägt jeder Artikel ein Veröffentlichungs- und ein Aktualisierungsdatum, und Aussagen mit Verfallsdatum (etwa Gemeindelisten oder Förderprogramme) versehen wir im Text mit einem Stand-Hinweis. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir die betroffenen Seiten und das Datum.

Methodik unserer Auswertungs-PDF

Wenn Sie bei uns ein Radon-Messgerät mieten, erhalten Sie nach der Rückgabe eine Auswertung als PDF. So entsteht sie:

  1. Messung: Das Radon Eye RD200 – ein direkt anzeigendes elektronisches Messgerät mit Ionisationskammer – zeichnet während Ihrer Mietzeit fortlaufend die Radonkonzentration auf. Zur Einordnung: Der Gerätetyp wird auch von einer vom BfS anerkannten Messstelle eingesetzt; unsere Vermietung selbst ist aber keine anerkannte Stelle.
  2. Auslesen und Aufbereiten: Nach der Rückgabe lesen wir die gespeicherten Werte aus und erstellen daraus den Bericht: zeitlicher Verlauf, Mittelwert über den Messzeitraum, höchste und typische Werte je Messphase.
  3. Einordnung: Der Bericht ordnet Ihre Werte gegenüber zwei Maßstäben ein – dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel (§ 124 StrlSchG) und der BfS-Empfehlung, ab 100 Bq/m³ Maßnahmen zu erwägen. Dabei weisen wir immer darauf hin, dass ein Kurzzeit-Mittelwert nur eine Orientierung gegenüber diesen Jahresmittel-Maßstäben erlaubt.
  4. Kennzeichnung: Jede Auswertung trägt den Hinweis, dass es sich um eine orientierende Kurzzeitmessung handelt – keinen amtlichen Messbericht und keine Messung im Sinne des § 127 StrlSchG / § 155 StrlSchV. Die Geräte werden kalibriert ausgeliefert; wir folgen der BfS-Empfehlung, elektronische Messgeräte alle zwei Jahre rekalibrieren zu lassen.

Wie ein solcher Bericht aussieht, zeigt die Beispiel-Auswertung; den Ablauf der Miete erklärt So funktioniert’s.

Grenzen von Kurzzeitmessungen – ehrlich benannt

Eine Kurzzeitmessung ist eine Momentaufnahme. Die Radonkonzentration schwankt mit Jahreszeit, Wetter und Lüftungsverhalten – im Winter liegen die Werte in der Regel deutlich höher als im Sommer. Der gesetzliche Referenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel; verlässlich bestimmen lässt es sich nur durch Messungen über 3 bis 12 Monate, wie sie das BfS empfiehlt.

Konkret bedeutet das:

  • Kein Nachweis: Unsere Auswertung ist nicht verwendbar gegenüber Behörden, für die Arbeitsplatz-Messpflicht, vor Gericht oder für Förderanträge – dafür sind vom BfS anerkannte Stellen zuständig (§ 155 StrlSchV).
  • Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung: Der Referenzwert ist kein Grenzwert; gesundheitliche Risiken bestehen nach heutigem Wissen auch unterhalb von 300 Bq/m³, ohne bekannten Schwellenwert.
  • Ihre Stärken: schnelle Orientierung über die Größenordnung, Sichtbarmachen von Tages- und Lüftungseffekten, Aufspüren von Eintrittswegen und Erfolgskontrolle nach Maßnahmen. Bei auffälligen Werten empfehlen wir immer den nächsten Schritt: eine Langzeitmessung über eine anerkannte Stelle – wie lange sinnvoll ist, erklärt Wie lange messen?

Zahlen, die Sie bei uns häufig lesen – und ihre Herkunft

Aussage Quelle
Referenzwert 300 Bq/m³ (Jahresmittel) § 124, § 126 StrlSchG
WHO-Empfehlung 100 Bq/m³ WHO Handbook on Indoor Radon (2009), WHO-Factsheet (2023)
Ø rund 65 Bq/m³ in deutschen Wohnungen; ca. 10,5 Mio. Menschen > 100 Bq/m³, knapp 2 Mio. > 300 Bq/m³ BfS, Messkampagne „Radon in Wohnungen“ 2019/2020
Rund 6 % der Lungenkrebstodesfälle (ca. 2.800/Jahr) durch Radon BfS (Bezugszeitraum 2018–2022)
+16 % Lungenkrebsrisiko je 100 Bq/m³ langjähriger Belastung Darby et al., BMJ 2005; von WHO und BfS übernommen
Passive Detektoren 30–50 € inkl. Auswertung BfS

Diese Kernzahlen prüfen wir bei jeder Aktualisierung gegen die aktuellen BfS-Veröffentlichungen. Fällt Ihnen eine Abweichung auf, freuen wir uns über einen Hinweis über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Welche Quellen nutzen wir?

An erster Stelle Primärquellen: die Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (StrlSchG, StrlSchV, BGB), die Publikationen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Veröffentlichungen der Landesbehörden (z. B. Allgemeinverfügungen zu Vorsorgegebieten), die WHO sowie wissenschaftliche Studien wie die gepoolte europäische Analyse von Darby et al. (BMJ 2005). Sekundärquellen kennzeichnen wir als solche.

Wie entsteht die Auswertungs-PDF?

Nach der Rückgabe des Mietgeräts lesen wir die gespeicherten Messwerte des Radon Eye RD200 aus und erstellen daraus einen Bericht: zeitlicher Verlauf, Mittelwert über den Messzeitraum und eine Einordnung gegenüber dem Referenzwert von 300 Bq/m³ sowie der BfS-Empfehlung, bereits ab 100 Bq/m³ Maßnahmen zu erwägen. Die PDF ist ausdrücklich als orientierende Kurzzeitmessung gekennzeichnet – kein amtlicher Messbericht.

Was kann eine Kurzzeitmessung nicht leisten?

Sie kann das Jahresmittel nicht ersetzen, auf das sich der gesetzliche Referenzwert bezieht – dafür sind Messungen über 3 bis 12 Monate nötig. Sie taugt nicht als Nachweis gegenüber Behörden, für die Arbeitsplatz-Messpflicht nach § 127 StrlSchG oder für Förderanträge. Ihre Stärke ist die schnelle Orientierung: Größenordnung erkennen, Eintrittswege aufspüren, Wirkung von Maßnahmen sichtbar machen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BfS – Wie kann ich Radon messen (lassen)?
  2. BfS – Radon-Messgeräte
  3. StrlSchG § 124 – Referenzwert
  4. StrlSchV § 155 – Messung; anerkannte Stelle
  5. WHO – Fact sheet Radon and health
  6. Darby et al. – Radon in homes and risk of lung cancer (BMJ 2005)

Passende Artikel