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Presse & Medien: Material, belegte Fakten und Ansprechpartner zu Radon

Für Redaktionen: Logo und Radon-Karte Deutschland zur freien redaktionellen Verwendung, belegte Radon-Fakten mit Quelle und der direkte Draht zur Redaktion.

Sie berichten über Radon – als Wohn-, Gesundheits-, Bau- oder Regionalthema – und brauchen belegte Zahlen, eine Karte oder eine Einschätzung aus der Messpraxis? Hier finden Sie Material zur freien redaktionellen Verwendung, die wichtigsten Fakten mit Quelle und den direkten Draht zur Redaktion von radoncheck24.de.

Kurzprofil radoncheck24.de

  • Was: Ratgeber-Portal zu Radon in Wohnungen und Häusern – Grundlagen, Gesundheit, Messung, Sanierung, Recht und Regionen – plus Vermietung des elektronischen Radon-Messgeräts RadonEye RD200 mit verständlicher PDF-Auswertung.
  • Wer: Betreiber ist PiXX Media, ein Einzelunternehmen aus Aschau am Inn (Oberbayern); online seit August 2026. Mehr unter Über uns.
  • Wie wir arbeiten: Fachaussagen stützen wir auf Primärquellen – Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung – und nennen sie unter jedem Artikel. Details: Redaktion und Fachprüfung sowie Quellen und Methodik.
  • Was wir nicht sind: keine vom BfS anerkannte Messstelle, keine Sachverständigen, kein Sanierungsbetrieb. Unsere Mietmessung ist eine Orientierungsmessung.

Belegte Fakten zu Radon – zitierfähig, mit Quelle

  1. 300 Bq/m³ sind ein Referenzwert, kein Grenzwert. § 124 Strahlenschutzgesetz legt fest: „Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen beträgt 300 Becquerel je Kubikmeter.“ Das BfS stellt klar: „Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf.“ Er ist ein Maßstab für die Prüfung von Schutzmaßnahmen – die laut BfS auch unterhalb sinnvoll sind, weil ein messbar erhöhtes Lungenkrebsrisiko bereits ab 100 bis 200 Bq/m³ nachgewiesen ist (§ 124 StrlSchG; BfS: Der Referenzwert, Stand 26.11.2025). Einordnung: Grenzwert und Referenzwert.
  2. Sechs Bundesländer haben Radon-Vorsorgegebiete festgelegt – 199 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete. Baden-Württemberg (29 Gemeinden im Schwarzwald), Bayern (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge: 17 Städte und Gemeinden sowie 9 gemeindefreie Gebiete), Niedersachsen (3 im Harz), Sachsen (107), Sachsen-Anhalt (15) und Thüringen (19); die übrigen zehn Länder haben keine ausgewiesen. Die Festlegung gilt je Gemeinde und sagt nichts über ein einzelnes Gebäude aus (BfS: Karte der Radon-Vorsorgegebiete, Stand 13.10.2025, abgerufen 04.09.2026). Gemeindeliste und Rechtsfolgen: Radon-Vorsorgegebiete; Ortssuche über alle 199 Gemeinden: Radon-Karte Deutschland.
  3. Eine Kurzzeitmessung ersetzt keine anerkannte Messung. Für die Messpflicht an Arbeitsplätzen (§ 127 StrlSchG) schreibt § 155 StrlSchV eine Messung „über eine Gesamtdauer von zwölf Monaten“ vor, und die Messgeräte sind „bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannten Stelle anzufordern“. Elektronische Geräte wie das RadonEye RD200 – auch unser Mietgerät – liefern über Tage bis Wochen eine Orientierung mit Tagesverlauf und Lüftungseffekt, aber keinen Jahresmittelwert und keinen amtlichen Nachweis (§ 127 StrlSchG; § 155 StrlSchV). Hintergrund: Messpflicht am Arbeitsplatz und Wie lange messen?.
  4. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Nach Angaben des BfS können „rund sechs Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in der deutschen Bevölkerung Radon zugeschrieben werden“ – im Zeitraum 2018 bis 2022 „rund 2.800 Todesfälle pro Jahr“ (BfS: Wie wirkt Radon auf die Gesundheit?, Stand 24.02.2026). Einordnung ohne Angstmache: Wie gefährlich ist Radon?.

Material zur freien redaktionellen Verwendung

Radon-Karte Deutschland

Deutschlandkarte mit dem Nord-Süd-Verlauf des Radonpotenzials und den schraffierten Landkreisen mit Radon-Vorsorgegebieten im Schwarzwald, Fichtelgebirge, Erzgebirge und Vogtland, Thüringer Wald und Ostthüringen sowie im Harz; Kasten mit dem Referenzwert 300 Bq/m³ als Jahresmittel der Raumluft
Radon in Deutschland: Nord-Süd-Verlauf des Radonpotenzials und Landkreise mit Radon-Vorsorgegebieten. Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, VG2500 – vereinfacht (verändert).
  • Download: radon-karte.png (PNG, 1200 × 630 Pixel)
  • Bildnachweis: „Grafik: radoncheck24.de; Kartengrundlage © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, verändert“
  • Die Karte zeigt Wahrscheinlichkeiten je Region, keine Messwerte einzelner Gebäude – bitte in der Bildunterschrift so einordnen. Hintergrund: Radon-Karte Deutschland.
Logo radoncheck24.de: Bildmarke mit Wellenlinien und Häkchen neben dem Schriftzug radoncheck24.de
Logo radoncheck24.de (PNG mit transparentem Hintergrund, 600 × 160 Pixel).
  • Download: radoncheck24-logo.png
  • Bitte unverändert verwenden – nicht verzerren, umfärben oder beschneiden.

Nutzungsbedingungen

Logo und Karte dürfen Sie kostenfrei für die redaktionelle Berichterstattung über Radon oder über radoncheck24.de verwenden – in Print, online und im Rundfunk – mit dem genannten Bildnachweis. Nicht gestattet sind die Nutzung in Werbung Dritter und Bearbeitungen, die den Sinn der Karte verändern. Weitere Grafiken aus dem Ratgeber (Titelbilder, Diagramme) stellen wir auf Anfrage in Druckauflösung bereit.

Wobei wir Redaktionen helfen können

  • Einordnung von Messwerten: Was ein Wert von 150, 300 oder 1.000 Bq/m³ bedeutet, warum Kurzzeitwerte schwanken und wann eine Langzeitmessung nötig ist – Grundlage: Messwerte verstehen.
  • Regionale Recherche: Unsere Regionalseiten bündeln je Bundesland die Vorsorgegebiete, Messprogramme und die zuständigen Landesstellen – von Bayern und Sachsen bis zu den nördlichen Bundesländern.
  • Praxis der Selbstmessung: Wie eine Orientierungsmessung mit einem elektronischen Gerät abläuft und wie eine Auswertung aussieht – anonymisiert und anhand unseres Beispielberichts mit synthetischen Daten: Beispiel-Auswertung.

Was wir nicht liefern: Gutachten, amtliche Messwerte und Messdaten unserer Kundinnen und Kunden – diese sind personenbezogen und werden nicht weitergegeben (siehe Datenschutz). Für behördliche Zahlen verweisen wir auf das BfS und die Landesbehörden, die wir auf den Regionalseiten nennen.

Ansprechpartner

Presse- und Kooperationsanfragen beantwortet der Betreiber persönlich:

Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage; bei Redaktionsschluss nennen Sie bitte die Frist in der Anfrage. Die vollständigen Betreiberangaben stehen im Impressum.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 124 StrlSchG – Referenzwert für Aufenthaltsräume
  2. BfS – Der Referenzwert für Radon
  3. BfS – Karte der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland
  4. § 127 StrlSchG – Messung an Arbeitsplätzen
  5. § 155 StrlSchV – Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration, anerkannte Stellen
  6. BfS – Wie wirkt Radon auf die Gesundheit?

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