Recht & Grenzwerte

Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland: alle Gemeinden (Stand 2026) und was dort gilt

Rund 190 Gemeinden in 6 Bundesländern sind Radon-Vorsorgegebiet: BW, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Liste, Karte, Pflichten.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 10 Min. Redaktion radoncheck24.de

Deutschlandkarte mit den Radon-Vorsorgegebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Sechs Bundesländer haben Radon-Vorsorgegebiete nach § 121 StrlSchG festgelegt: Baden-Württemberg (29 Gemeinden), Bayern (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge), Niedersachsen (3 Gemeinden im Harz), Sachsen (107 Gemeinden), Sachsen-Anhalt (15 Gemeinden) und Thüringen (19 Gemeinden) – zusammen rund 190 Städte und Gemeinden. Zehn Länder haben keine Gebiete ausgewiesen; die Kulisse ist seit 2021 unverändert (Stand: August 2026). In den Gebieten gelten zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber und Bauherren – für Bewohner bestehender Wohnhäuser ändert sich nichts. Hier finden Sie alle Gemeinden, die Kriterien und die Rechtsfolgen.

Was ist ein Radon-Vorsorgegebiet?

Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, „für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden“ den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet (§ 121 Abs. 1 StrlSchG). Die Festlegung erfolgt per Allgemeinverfügung der zuständigen Landesbehörde innerhalb bestehender Verwaltungsgrenzen – je nach Land auf Gemeinde- oder Landkreisebene.

Das Kriterium präzisiert § 153 StrlSchV: „Beträchtlich“ ist die Zahl der Gebäude, wenn auf mindestens 75 % der Fläche des Gebiets der Referenzwert in mindestens 10 % der Gebäude überschritten wird. Grundlage ist eine Prognose des Bundesamts für Strahlenschutz: Es hat das geogene Radonpotenzial – die Radonkonzentration in der Bodenluft kombiniert mit der Gasdurchlässigkeit des Bodens – in einem 10-×-10-km-Raster modelliert, auf Basis von 6.252 Radonpotenzial-Messwerten und 43.876 Innenraummesswerten (Stand der Prognose: 2020). Ab einem Radonpotenzial von 44 gilt eine Überschreitung des Referenzwerts in mindestens 10 % der Gebäude als hochwahrscheinlich. Einzelne Länder haben zusätzliche Kriterien angewendet – Baden-Württemberg etwa neben dem Flächenkriterium einen Mindest-Urangehalt des Bodens und eine Mindestgebietsgröße von über 25 km², Bayern eigene Bodenluftmessungen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Geologie: Die Radon-Karte Deutschland zeigt, wo der Boden viel Radon liefert – das Vorsorgegebiet ist dagegen eine Rechtskategorie mit konkreten Pflichten. Beide sagen nichts über das einzelne Gebäude aus.

Welche Pflichten gelten im Vorsorgegebiet – und welche nicht?

Betroffene Pflicht im Vorsorgegebiet Rechtsgrundlage
Arbeitgeber, Betriebsstätten (auch Kommunen, Schulen, Kitas, Vereine) Messpflicht für Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss: binnen 18 Monaten, 12-Monats-Messung durch eine vom BfS anerkannte Stelle § 127 StrlSchG, § 155 StrlSchV
Bauherren (Neubau) Zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine Radonschutzmaßnahme (z. B. Absaugung unter der Bodenplatte, diffusionshemmende Materialien) § 123 StrlSchG, § 154 StrlSchV
Bewohner, Eigentümer, Vermieter bestehender Wohngebäude Keine Pflichten – Messung wird empfohlen § 124, § 125 StrlSchG
Käufer/Verkäufer von Bestandsimmobilien Keine zusätzlichen Pflichten; die Gebietslage ist öffentlich

Die Details zu Fristen, Stufenkonzept und Bußgeldern für Arbeitgeber erklärt der Ratgeber Radon am Arbeitsplatz; die Anforderungen an Neubauten der Ratgeber radonsicher bauen. Zwei Punkte werden häufig übersehen:

  • Schulen und Kitas: Klassen- und Gruppenräume sind Aufenthaltsräume und zugleich Arbeitsplätze des Personals. In Vorsorgegebieten trifft die Messpflicht für Räume im Erd- und Kellergeschoss deshalb den Träger – also Kommune, Land oder freien Träger; Details im Ratgeber Radon in Schule und Kita: Messpflicht und Ergebnisse.
  • Anlage-8-Arbeitsfelder: Für untertägige Bergwerke und Höhlen, Radonheilbäder und -stollen sowie Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung gilt die Messpflicht bundesweit – unabhängig von jeder Gebietsfestlegung.

Wichtig: Die Zugehörigkeit zu einem Radon-Vorsorgegebiet sagt nichts über die Radonkonzentration in einem konkreten Gebäude aus – und umgekehrt. In den Gebieten ist nicht in allen Gebäuden mit erhöhten Werten zu rechnen; außerhalb treten erhöhte Werte ebenfalls auf. Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt nur eine Messung.

Übersicht: Sechs Länder mit, zehn ohne Vorsorgegebiete

Bundesland Vorsorgegebiete Festlegung wirksam
Baden-Württemberg 29 Gemeinden in 6 Landkreisen (Südschwarzwald) 15.06.2021
Bayern Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (komplett) 11.02.2021
Niedersachsen 3 Gemeinden im Landkreis Goslar (Harz) Ende 2020
Sachsen 107 Gemeinden in 5 Landkreisen 31.12.2020
Sachsen-Anhalt 15 Gemeinden/Verbandsgemeinden in 2 Landkreisen 30.12.2020
Thüringen 19 Gemeinden in 9 Landkreisen 31.12.2020
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein keine

Baden-Württemberg: 29 Gemeinden im Südschwarzwald

Festgelegt durch Allgemeinverfügung des Umweltministeriums, wirksam seit dem 15. Juni 2021. Alle Gemeinden liegen im Regierungsbezirk Freiburg:

Landkreis Gemeinden
Breisgau-Hochschwarzwald (5) Bollschweil, Horben, Münstertal, Oberried, Schluchsee
Lörrach (13) Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
Ortenaukreis (1) Gutach (Schwarzwaldbahn)
Rottweil (2) Lauterbach, Schiltach
Schwarzwald-Baar-Kreis (1) Schonach im Schwarzwald
Waldshut (7) Dachsberg, Häusern, Herrischried, Ibach, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos

Mehr zur Region: Radon in Baden-Württemberg.

Bayern: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Bayern hat per Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2021 (in Kraft seit 11. Februar 2021) den gesamten Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Vorsorgegebiet festgelegt – mit den 17 Städten und Gemeinden Arzberg, Bad Alexandersbad, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Hohenberg a. d. Eger, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Marktredwitz, Nagel, Röslau, Schirnding, Schönwald, Selb, Thiersheim, Thierstein, Tröstau, Weißenstadt und Wunsiedel sowie den gemeindefreien Forstgebieten des Landkreises.

Bemerkenswert: Bayern bezeichnet die Festlegung ausdrücklich als „fortschreitenden dynamischen Prozess“. Für weitere Regionen mit Prognosehinweisen – darunter die Stadt Bayreuth sowie die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Traunstein – laufen eigene Messungen; dort könnten in den nächsten Jahren weitere Vorsorgegebiete festgelegt werden. Mehr zur Region: Radon in Bayern.

Niedersachsen: drei Gemeinden im Harz

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat Ende 2020 drei Gemeinden im Landkreis Goslar festgelegt: die Stadt Goslar, die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und die Stadt Braunlage. Mehr zur Region: Radon in Niedersachsen.

Sachsen: 107 Gemeinden in fünf Landkreisen

Sachsen hat mit Abstand die meisten Vorsorgegebiete – kein Zufall, denn Erzgebirge und Vogtland gehören zu den radonreichsten Regionen Deutschlands. Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gilt seit dem 31. Dezember 2020 und umfasst 107 der 419 sächsischen Gemeinden:

Landkreis Anzahl Gemeinden
Erzgebirgskreis 49 Amtsberg, Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Auerbach, Bärenstein, Bockau, Börnichen/Erzgeb., Breitenbrunn/Erzgeb., Burkhardtsdorf, Crottendorf, Deutschneudorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Eibenstock, Elterlein, Gelenau/Erzgeb., Geyer, Gornau/Erzgeb., Großolbersdorf, Großrückerswalde, Grünhain-Beierfeld, Grünhainichen, Heidersdorf, Johanngeorgenstadt, Jöhstadt, Königswalde, Lauter-Bernsbach, Marienberg, Mildenau, Oberwiesenthal (Kurort), Olbernhau, Pockau-Lengefeld, Raschau-Markersbach, Scheibenberg, Schlettau, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg/Erzgeb., Sehmatal, Seiffen/Erzgeb. (Kurort), Stollberg/Erzgeb., Stützengrün, Tannenberg, Thalheim/Erzgeb., Thermalbad Wiesenbad, Thum, Wolkenstein, Zschopau, Zschorlau
Mittelsachsen 19 Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Eppendorf, Flöha, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Leubsdorf, Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda, Weißenborn/Erzgeb.
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 12 Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Klingenberg, Kreischa, Liebstadt, Tharandt
Vogtlandkreis 21 Adorf/Vogtl., Auerbach/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Bergen, Eichigt, Ellefeld, Falkenstein/Vogtl., Grünbach, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Mühlental, Muldenhammer, Neustadt/Vogtl., Rodewisch, Schöneck/Vogtl., Steinberg, Theuma, Treuen, Werda
Zwickau 6 Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Wilkau-Haßlau

Mehr zur Region: Radon in Sachsen.

Sachsen-Anhalt: 15 Gemeinden in Harz und Mansfeld-Südharz

Die Festlegung des Umweltministeriums ist seit dem 30. Dezember 2020 wirksam:

  • Landkreis Harz (6): Falkenstein/Harz, Harzgerode, Ilsenburg (Harz), Oberharz am Brocken, Thale, Wernigerode
  • Landkreis Mansfeld-Südharz (9): Allstedt, Arnstein, Hettstedt, Lutherstadt Eisleben, Mansfeld, Sangerhausen, Südharz sowie die Verbandsgemeinden Goldene Aue und Mansfelder Grund-Helbra

Mehr zur Region: Radon in Sachsen-Anhalt.

Thüringen: 19 Gemeinden in neun Landkreisen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat die Gebiete am 1. Dezember 2020 festgelegt (in Kraft seit 31. Dezember 2020) – bewusst gemeindescharf statt auf Landkreisebene:

Landkreis Gemeinden
Altenburger Land Posterstein
Gotha Luisenthal, Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Greiz Kauern, Korbußen, Paitzdorf, Ronneburg
Hildburghausen Masserberg, Schleusegrund
Ilm-Kreis Elgersburg, Großbreitenbach, Ilmenau
Saalfeld-Rudolstadt Gräfenthal, Katzhütte, Schwarzatal
Schmalkalden-Meiningen Floh-Seligenthal, Oberhof
Sonneberg Goldisthal
Wartburgkreis Ruhla

Mehr zur Region: Radon in Thüringen.

Länder ohne Vorsorgegebiete – und was dort trotzdem gilt

Zehn Bundesländer haben keine Gebiete festgelegt – mit unterschiedlichen Begründungen:

Land Begründung / Status
Nordrhein-Westfalen Prüfung 2021: Kriterium nirgends erfüllt; lediglich in Arnsberg, Balve und Sundern mögliche Überschreitungen in > 10 % der Gebäude, aber nicht auf 75 % der Fläche – dort kostenlose Messangebote
Hessen Prüfung zum 01.01.2021 ohne Festlegung; eigene Radonstrategie (2024) mit weiteren Messkampagnen
Brandenburg Nach bisherigen Untersuchungen und geologischer Situation derzeit keine Notwendigkeit
Rheinland-Pfalz Nach derzeitigem Wissensstand in keinem Landkreis ein Vorsorgegebiet; Innenraummessungen laufen seit 2003
Mecklenburg-Vorpommern Keine Vorsorgegebiete deklariert; eine Ausweisung ist nicht zu erwarten
Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein Keine Festlegung erforderlich; Hamburg fand in Schulen und Kitas (2019–2024) über 99 % der Räume deutlich unter 300 Bq/m³

Auch in diesen Ländern gelten selbstverständlich der Referenzwert, die Neubau-Grundpflicht des § 123 StrlSchG und die bundesweite Messpflicht für Anlage-8-Arbeitsfelder (z. B. Wasserwerke).

Dass „kein Vorsorgegebiet“ keine Entwarnung bedeutet, zeigen die Messprogramme der Länder: In Baden-Württemberg lagen 2023 rund 15 % der teilnehmenden Gebäude über 300 Bq/m³ – obwohl nur etwa 6 % der Ergebnisse aus Vorsorgegebieten stammten. In NRW ergab eine 12-Monats-Messkampagne (2019–2021, 346 Gebäude) 5,5 % über 300 Bq/m³. Die Behörden folgern selbst: Prognosekarten reichen für die Bewertung eines Einzelgebäudes nicht aus.

Tipp: Mehrere Länder bieten kostenlose Messungen an – etwa Thüringen (Dosimeter für Eigentümer, neues Programm seit Juni 2026), Sachsen-Anhalt (Messboxen für Privatwohnungen) und Sachsen (Messprogramme für Schulen und öffentliche Gebäude). Details im Ratgeber kostenlose Radonmessung. Wer schneller Klarheit will: Eine Orientierungsmessung mit dem Radon Eye RD200 zeigt schon nach wenigen Tagen die Größenordnung.

So prüfen Sie, ob Ihre Adresse betroffen ist

Am schnellsten geht es mit der Ortssuche unter der Karte: Sie durchsucht alle 401 Landkreise und alle 199 Gemeinden, die in den sechs Ländern als Vorsorgegebiet festgelegt sind – und nennt zu jedem Land die zuständige Beratungsstelle.

Schleswig-Holstein: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Untersuchungsprogramm mit 913 Standorten: der maßgebliche Schwellenwert wurde nirgends erreicht. Hamburg: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Geringes Radonpotenzial; in der Messkampagne 2019–2024 lagen über 99 % der Räume in Kitas und Schulen unter 300 Bq/m³. Niedersachsen: Radonpotenzial regional erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: 3 Gemeinden im Landkreis Goslar (Goslar, Clausthal-Zellerfeld, Braunlage) (seit 23.12.2020). Das Flachland zeigt niedrige Prognosewerte; die Vorsorgegebiete liegen im Oberharz. Bremen: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Sehr geringes Radonpotenzial (Geologischer Dienst, 2020). Nordrhein-Westfalen: Radonpotenzial regional erhöht. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Keine Vorsorgegebiete; regional erhöhte Werte in der Nordeifel und im Sauerland. Hessen: Radonpotenzial regional erhöht. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Landesradonstrategie 2023: derzeit keine Vorsorgegebiete; erwartbare Überschreitungen in Teilen von Odenwald, Taunus und der Grenzregion zu Thüringen. Rheinland-Pfalz: Radonpotenzial regional erhöht. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Keine Vorsorgegebiete; erhöhtes Radonpotenzial vor allem im Saar-Nahe-Bergland. Baden-Württemberg: Radonpotenzial regional erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: 29 von 1.101 Gemeinden in sechs Landkreisen (seit 15.06.2021). Vorsorgegebiete im Süd- und Mittleren Schwarzwald; erhöhte Werte kommen aber auch außerhalb vor. Bayern: Radonpotenzial verbreitet erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: gesamter Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (17 Gemeinden und 9 gemeindefreie Gebiete) (seit 11.02.2021). Erhöhte Bodenluftwerte vor allem im Bayerischen Wald, Oberpfälzer Wald, Fichtelgebirge und im Alpenvorland. Saarland: Radonpotenzial regional erhöht. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Landesweite Messkampagne mit über 1.800 Gebäuden: Ergebnisse im Bundesschnitt, örtlich erhöhte Werte in sechs Untersuchungsgemeinden. Ob die kostenlosen Nachmessungen dort noch laufen, sagt die Radonberatungsstelle. Berlin: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Geringes Radonpotenzial; der Rupelton wirkt in weiten Teilen als natürliche Barriere. Brandenburg: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Überwiegend geringe Konzentrationen aufgrund der geologischen Struktur. Mecklenburg-Vorpommern: Radonpotenzial gering. Keine Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Keine Vorsorgegebiete; das LUNG misst teils höhere Radonpotenziale als bisher angenommen. Sachsen: Radonpotenzial verbreitet erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: 107 von 419 Gemeinden in fünf Landkreisen (Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau) (seit 31.12.2020). Rund ein Viertel der sächsischen Gemeinden ist Vorsorgegebiet – vor allem Erzgebirge und Vogtland. Chemnitz, Dresden und Leipzig gehören nicht dazu. Sachsen-Anhalt: Radonpotenzial regional erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: 15 Gemeinden in den Landkreisen Harz (6) und Mansfeld-Südharz (9) (seit 30.12.2020). Nordosten gering, Südwesten erhöht; die Vorsorgegebiete liegen im Harz und in Mansfeld-Südharz. Thüringen: Radonpotenzial verbreitet erhöht. Radon-Vorsorgegebiet: 19 Gemeinden in neun Landkreisen (Thüringer Wald, Schiefergebirge, Ostthüringen) (seit 21.12.2020). Vorsorgegebiete im Thüringer Wald, im Schiefergebirge und in Ostthüringen (ehemaliges Wismut-Revier). Breisgau-Hochschwarzwald: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Ortenaukreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Rottweil: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Schwarzwald-Baar-Kreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Lörrach: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Waldshut: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Wunsiedel i. Fichtelgebirge: der gesamte Landkreis ist Radon-Vorsorgegebiet. Goslar: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Erzgebirgskreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Mittelsachsen: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Vogtlandkreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Zwickau: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Harz: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Mansfeld-Südharz: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Wartburgkreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Schmalkalden-Meiningen: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Gotha: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Hildburghausen: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Ilm-Kreis: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Sonneberg: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Saalfeld-Rudolstadt: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Greiz: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. Altenburger Land: einzelne Gemeinden dieses Kreises sind Radon-Vorsorgegebiet. SH HH NI HB NW HE RP BW BY SL BE BB MV SN ST TH Radonpotenzial – grobe Einstufung je Bundesland gering regional erhöht verbreitet erhöht Landkreis mit Radon-Vorsorgegebiet (einzelne Gemeinden) Vorsorgegebiete werden je Gemeinde festgelegt (§ 121 StrlSchG). Sehr grobe Orientierung – für Ihr Gebäude gilt allein die eigene Messung. Referenzwert 300 Bq/m³. Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, VG2500 – vereinfacht (verändert)

Wählen Sie ein Bundesland auf der Karte – oder suchen Sie oben nach Ihrem Ort. Sie sehen dann die grobe Einstufung, ob dort Radon-Vorsorgegebiete festgelegt sind und welche Landesstelle berät.

Die Einstufung je Bundesland ist eine grobe Orientierung aus den Angaben der Länder und des Bundesamts für Strahlenschutz – verbindlich für Ihr Gebäude ist allein eine Messung. Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG (2026) dl-de/by-2-0, VG2500 (Stand 01.01.2026); Geometrien vereinfacht und nach WGS 84 transformiert (verändert).

Wenn Sie es lieber Schritt für Schritt nachvollziehen:

  1. Gemeinde in den Listen dieser Seite suchen – die Festlegung erfolgt gemeindescharf (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bzw. für den gesamten Landkreis (Bayern: Wunsiedel i. Fichtelgebirge).
  2. Amtliche Karten nutzen: Das BfS bietet eine interaktive Karte der Vorsorgegebiete; Sachsen stellt zusätzlich einen eigenen Geodienst bereit. Maßgeblich ist die Gemeindegrenze, nicht die Postleitzahl – PLZ-Gebiete schneiden Gemeindegrenzen und taugen deshalb nur als grober Anhaltspunkt.
  3. Im Zweifel die Landesbehörde fragen – etwa bei Eingemeindungen oder wenn ein Grundstück nahe der Gemeindegrenze liegt.

Und noch einmal, weil es entscheidend ist: Auch ein negatives Ergebnis („nicht im Vorsorgegebiet“) sagt nichts über Ihr Gebäude aus. Wie Sie die tatsächliche Belastung ermitteln, erklärt Radon richtig messen.

Überprüfung und Ausblick

Die Festlegung ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen (§ 121 Abs. 1 S. 3 StrlSchG) – nach den Erstfestlegungen 2020/21 also spätestens 2030/31. Seit 2021 hat sich die Kulisse nicht geändert; mehrere Länder bereiten die Überprüfung aber aktiv vor: Sachsen erhebt seit 2023 gezielt Daten, Bayern misst in weiteren Regionen nach. Ein Referentenentwurf zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes (Dezember 2025) will die Pflicht, nach einer Überprüfung weitere Gebiete festzulegen, ausdrücklich im Gesetz verankern – der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ist offen.

Für Sie heißt das: Die Gemeindelisten auf dieser Seite entsprechen dem Stand August 2026. Ob Pflichten für Ihren Betrieb oder Ihr Bauvorhaben gelten, klärt im Zweifel die zuständige Landesbehörde – und den rechtlichen Gesamtrahmen erklärt unsere Übersichtsseite Radon und Recht.

Häufige Fragen

Was ist ein Radon-Vorsorgegebiet?

Ein per Allgemeinverfügung der Landesbehörde festgelegtes Gebiet, in dem erwartet wird, dass der Referenzwert von 300 Bq/m³ in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden überschritten wird (§ 121 StrlSchG). Das Kriterium: Auf mindestens 75 % der Fläche wird eine Überschreitung in mindestens 10 % der Gebäude prognostiziert (§ 153 StrlSchV).

Welche Gemeinden gehören dazu?

Festgelegt haben sechs Länder: Baden-Württemberg (29 Gemeinden im Südschwarzwald), Bayern (der gesamte Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge), Niedersachsen (Goslar, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage im Harz), Sachsen (107 Gemeinden in 5 Landkreisen), Sachsen-Anhalt (15 Gemeinden im Harz und in Mansfeld-Südharz) und Thüringen (19 Gemeinden in 9 Landkreisen). Die vollständigen Listen finden Sie auf dieser Seite.

Was ändert sich für Hausbesitzer, Bauherren und Arbeitgeber?

Für Bewohner und Eigentümer bestehender Wohnhäuser: nichts – es gibt keine zusätzlichen Pflichten, nur die Empfehlung zu messen. Bauherren müssen beim Neubau zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine Radonschutzmaßnahme nach § 154 StrlSchV umsetzen. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss binnen 18 Monaten über 12 Monate von einer anerkannten Stelle messen lassen (§ 127 StrlSchG).

Heißt „kein Vorsorgegebiet“, dass ich sicher bin?

Nein. Die Festlegung ist eine statistische Prognose für Verwaltungsgebiete – sie sagt nichts über das einzelne Gebäude aus. Im baden-württembergischen Messprogramm 2023 lagen rund 15 % der teilnehmenden Gebäude über 300 Bq/m³, obwohl nur etwa 6 % der Ergebnisse aus Vorsorgegebieten stammten. Gewissheit für Ihr Haus bringt nur eine eigene Messung.

Werden die Gebiete überprüft?

Ja, die Festlegung ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen (§ 121 Abs. 1 StrlSchG) – nach den Erstfestlegungen 2020/21 also spätestens 2030/31. Bayern bezeichnet die Festlegung ausdrücklich als fortlaufenden Prozess und prüft weitere Regionen; Sachsen erhebt seit 2023 Daten für die Überprüfung. Seit 2021 ist die Gebietskulisse unverändert.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. StrlSchG § 121 – Festlegung von Gebieten
  2. StrlSchV § 153 – Festlegung von Gebieten (Kriterien)
  3. BfS – Radon-Vorsorgegebiete
  4. BfS – Karte der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland
  5. UM Baden-Württemberg – Liste der Radonvorsorgegebiete (PDF)
  6. StMUV Bayern – Allgemeinverfügung vom 13.01.2021 (PDF)
  7. LfULG Sachsen – Radonvorsorgegebiete in Sachsen (Gemeindetabelle, PDF)
  8. TLUBN Thüringen – Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete (PDF)

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