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Radon in Baden-Württemberg: 29 Vorsorgegebiets-Gemeinden im Schwarzwald, Karte, Messprogramm
29 Schwarzwald-Gemeinden (Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut u. a.) sind Vorsorgegebiet. Messprogramm: ~15 % über 300 Bq/m³. Karte, Messtipps.
Baden-Württemberg hat 29 Gemeinden im Süd- und Mittleren Schwarzwald als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt – wirksam seit dem 15. Juni 2021. Das kostenlose Messprogramm des Landes zeigte allerdings: In knapp 15 % der teilnehmenden Gebäude lag der Jahreswert in mindestens einem Raum über 300 Bq/m³, obwohl nur rund 6 % der Teilnehmenden aus Vorsorgegebieten kamen. Die Karte hilft also bei der Orientierung, ersetzt aber keine Messung. Hier finden Sie die vollständige Gemeindeliste, die Landesangebote und konkrete Messtipps.
- Radon-Karte Baden-Württemberg: Schwarzwald im Fokus
- Die 29 Vorsorgegebiets-Gemeinden im Überblick
- Landes-Messprogramm: Was die Zahlen wirklich zeigen
- Selbst messen in Baden-Württemberg
- Arbeitsplätze im Vorsorgegebiet: Fristen und Stufenkonzept
- Beratung: Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg (LUBW)
- Fazit: Karte lesen, Programm nutzen, messen
Radon-Karte Baden-Württemberg: Schwarzwald im Fokus
Nach Angaben des Umweltministeriums (UM) liegen die Radonvorsorgegebiete des Landes im Süd- und Mittleren Schwarzwald; als betroffene Landschaften nennt das UM den Schwarzwald und den Odenwald. Das passt zum bundesweiten Muster: Das BfS erwartet viele hohe Werte „hauptsächlich in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland“, wo uranhaltige Gesteine vorkommen. Eine landesweite Radon-Prognosekarte erarbeitet derzeit das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB); bis dahin gelten die BfS-Karten als Referenz – wie Sie sie lesen, erklärt unsere Seite Radon-Karte Deutschland. Im Norden – Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein – sieht es anders aus: Radon in den nördlichen Bundesländern.
Baden-Württemberg hat für die Festlegung strengere Kriterien angelegt als die reine BfS-Prognose. Ein Gebiet wurde nur ausgewiesen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt waren:
- BfS-Prognose: Referenzwert-Überschreitung in mindestens 10 % der Gebäude auf mindestens 75 % der Gemeindefläche,
- Urangehalt im Untergrund von mindestens 10 mg/kg auf mindestens 75 % der Fläche (Urankarte des LGRB),
- Mindestgröße von 25 km² (Gemeinde oder Gemeindeverbund).
Vor der Festlegung lief eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung (Dezember 2020 bis Februar 2021, 14 Stellungnahmen); die Gebietskulisse blieb unverändert.
Und die Städte? Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe oder Heidelberg gehören nicht zur Gebietskulisse – Freiburg und Heidelberg tauchen in den Radon-Unterlagen des Landes nur als Behörden- und Tagungsorte auf. Das heißt aber nicht, dass dort niemand betroffen ist: Das Landes-Messprogramm fand Überschreitungen weit überwiegend außerhalb der Vorsorgegebiete (siehe unten). Wer in der Stadt eine Souterrainwohnung oder Kellerräume nutzt, misst deshalb am besten selbst – wie überall gilt der Grundsatz des BfS, dass Karten keine Aussage über einzelne Gebäude erlauben.
Die 29 Vorsorgegebiets-Gemeinden im Überblick
Die Allgemeinverfügung des Umweltministeriums vom 12.05.2021 ist seit dem 15.06.2021 wirksam. Alle 29 Gemeinden liegen im Regierungsbezirk Freiburg:
| Landkreis | Gemeinden |
|---|---|
| Breisgau-Hochschwarzwald (5) | Bollschweil, Horben, Münstertal, Oberried, Schluchsee |
| Lörrach (13) | Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental |
| Ortenaukreis (1) | Gutach (Schwarzwaldbahn) |
| Rottweil (2) | Lauterbach, Schiltach |
| Schwarzwald-Baar-Kreis (1) | Schonach im Schwarzwald |
| Waldshut (7) | Dachsberg, Häusern, Herrischried, Ibach, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos |
In Vorsorgegebieten wird der Referenzwert nach LUBW-Angaben in etwa 10 von 100 Gebäuden überschritten – gegenüber rund 3 von 100 im Bundesdurchschnitt. Was die Festlegung rechtlich auslöst (Messpflicht an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss, zusätzliche Neubaumaßnahme nach § 154 StrlSchV), lesen Sie unter Radon-Vorsorgegebiete und Messpflicht am Arbeitsplatz.
Landes-Messprogramm: Was die Zahlen wirklich zeigen
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Länder mit einem kostenlosen Radon-Messprogramm für Wohngebäude – landesweit und nicht auf Vorsorgegebiete beschränkt. Die Ergebnisse des ersten Durchgangs (Start 2023, über 1.600 Anmeldungen, mehr als 1.000 ausgewertete Gebäude, Messdauer 12 Monate):
- In knapp 15 % der Gebäude wurde der Referenzwert von 300 Bq/m³ in mindestens einem Raum überschritten.
- Nur etwa 6 % der Teilnehmenden stammten aus Vorsorgegebieten.
- Schlussfolgerung des Ministeriums: Prognosekarten reichen für die Bewertung einzelner Gebäude nicht aus.
Wichtig bei der Einordnung: Die Teilnehmenden meldeten sich selbst an – wer einen Verdacht hatte, war vermutlich eher dabei. Die Quote ist also keine repräsentative Landesstatistik, zeigt aber deutlich, dass Radon kein reines Schwarzwald-Thema ist. Seit 2025 läuft das zweite Programm „in deutlich größerem Umfang“; ob Sie teilnehmen können, erfahren Sie bei der LUBW oder in unserer Übersicht Kostenlose Radonmessung.
Selbst messen in Baden-Württemberg
Unabhängig vom Landesprogramm können Sie jederzeit selbst aktiv werden – für Privathaushalte gibt es keine Messpflicht, aber gute Gründe zur freiwilligen Messung:
- Schnelle Orientierung: Ein elektronisches Messgerät wie das Radon Eye RD200 zeigt binnen Tagen, ob Keller oder Erdgeschoss auffällig sind, und macht den Effekt des Lüftens sichtbar. Ein solches Gerät können Sie bei uns mieten – ein Muster des Berichts: Beispiel-Auswertung ansehen.
- Jahresmittel bestimmen: Für den Vergleich mit dem Referenzwert empfehlen BfS und Landesbehörden passive Exposimeter über 3 bis 12 Monate (ideal 12), bevorzugt mit Heizperiode – bezogen bei einer vom BfS anerkannten Stelle für ca. 30–50 €.
Praktische Anleitungen finden Sie unter Messgerät richtig aufstellen und Wie lange messen?.
Rechtlicher Hinweis: Unsere Miet-Messung ist eine Orientierungsmessung – keine Messung durch eine vom BfS anerkannte Stelle nach § 155 StrlSchV. Für die gesetzliche Arbeitsplatz-Messpflicht in den Vorsorgegebiets-Gemeinden ist sie nicht verwendbar. Der Referenzwert von 300 Bq/m³ ist ein Jahresmittel und kein Grenzwert.
Arbeitsplätze im Vorsorgegebiet: Fristen und Stufenkonzept
Für Betriebe, Kommunen, Schulen und Vereine in den 29 Gemeinden gilt das gestufte Schutzkonzept des Strahlenschutzgesetzes – nach der Verwaltungspraxis des Umweltministeriums zählt ein Raum schon dann als Arbeitsplatz, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält:
| Stufe | Pflicht |
|---|---|
| 1. Erstmessung | 12-Monats-Messung mit Geräten einer vom BfS anerkannten Stelle, für die Erstfestlegung abzuschließen bis 15.12.2022; bei neuen Arbeitsplätzen 18 Monate ab Tätigkeitsaufnahme |
| 2. Über 300 Bq/m³ | Unverzüglich Reduzierungsmaßnahmen (Lüftung, Abdichtung, Absaugung), Erfolgskontrolle durch erneute Messung innerhalb von 30 Monaten |
| 3. Weiter über 300 Bq/m³ | Anmeldung bei der zuständigen Behörde und Abschätzung der Exposition binnen 6 Monaten |
| Aufsicht | Referate 54.4 der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg |
Wichtig für Vermieter und private Eigentümer: Für Bestandswohnungen gibt es auch im Vorsorgegebiet keine Mess- oder Sanierungspflicht – nur die klare Empfehlung. Wer ein Haus im Schwarzwald kauft oder verkauft, sollte vorhandene Messwerte allerdings offen ansprechen; die Einzelheiten erklärt Hauskauf & Hausverkauf.
Beratung: Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg (LUBW)
Zentrale Anlaufstelle ist die Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Karlsruhe: Telefon 0721 5600-2357, E-Mail radon@lubw.bwl.de (Kurzlink: radon-lubw.de). Sie beantwortet Bürgeranfragen, vernetzt Fachleute und organisiert Veranstaltungen – etwa das Radon-Forum Baden-Württemberg (7.–8. Oktober 2026 in Heidelberg) und kostenlose Webinare wie „Schutz vor Radon“ (24. September 2026). Das Land informiert seit 2019 mit einer eigenen Kampagne („Von Grund auf sicher“ – radonsicher leben, arbeiten, bauen). Für Arbeitsplatz-Fragen sind die Referate 54.4 der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg zuständig.
Tipp für den Schwarzwald: Wer in einer der 29 Vorsorgegebiets-Gemeinden neu baut, muss neben dem Feuchteschutz mindestens eine zusätzliche Radonschutzmaßnahme umsetzen – z. B. eine vorbereitete Absaugung unter der Bodenplatte. Frühzeitig eingeplant kostet das wenig; Details unter Radonsicher bauen.
Fazit: Karte lesen, Programm nutzen, messen
Baden-Württemberg kombiniert eine klar umrissene Gebietskulisse im Schwarzwald mit einem landesweiten Gratis-Messprogramm – ein Angebot, das Sie nutzen sollten. Und wenn Sie nicht auf den nächsten Programm-Durchgang warten möchten: Eine Orientierungsmessung mit dem Mietgerät liefert innerhalb weniger Tage erste Klarheit, die Langzeitmessung einer anerkannten Stelle den verbindlichen Jahreswert. Bei dauerhaft erhöhten Werten zeigt unser Ratgeber Radon-Sanierung die wirksamen Maßnahmen – vom Abdichten bis zur Absaugung.
Häufige Fragen
Welche Gemeinden in BW sind Vorsorgegebiet?
29 der 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs sind seit dem 15.06.2021 Radon-Vorsorgegebiet – alle liegen im Süd- und Mittleren Schwarzwald (Regierungsbezirk Freiburg). Die meisten gehören zum Landkreis Lörrach (13, u. a. Todtnau, Schönau im Schwarzwald, Zell im Wiesental) und zum Landkreis Waldshut (7, u. a. St. Blasien, Todtmoos, Herrischried). Dazu kommen fünf Gemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (u. a. Münstertal, Oberried, Schluchsee), Gutach im Ortenaukreis, Lauterbach und Schiltach im Kreis Rottweil sowie Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Was ergab das Radon-Messprogramm BW?
Am ersten kostenlosen Radon-Messprogramm des Umweltministeriums (Start 2023, Geräteversand ab Herbst 2024, 12 Monate Messdauer) nahmen über 1.600 Haushalte teil; mehr als 1.000 Ergebnisse liegen vor. In knapp 15 % der Gebäude wurde der Referenzwert von 300 Bq/m³ in mindestens einem Raum überschritten – dabei kamen nur rund 6 % der Teilnehmenden aus Vorsorgegebieten. Das Ministerium folgert, dass Prognosekarten für die Bewertung einzelner Gebäude nicht ausreichen. Seit 2025 läuft ein zweites, deutlich größeres Programm.
Wie hoch ist Radon in Freiburg oder Stuttgart?
Weder Freiburg noch Stuttgart liegen in einem Vorsorgegebiet; amtliche Messwert-Listen für einzelne Städte gibt es nicht. Die BfS-Karte „Radon in Wohnungen“ liefert Schätzwerte je Gemeinde, wobei Großstädte wegen des hohen Anteils an Mehrfamilienhäusern meist niedriger abschneiden als ihr Umland. Das Landes-Messprogramm zeigt allerdings, dass erhöhte Werte auch weit außerhalb der Vorsorgegebiete vorkommen – eine eigene Messung ist deshalb auch in Freiburg oder Stuttgart der einzige verlässliche Weg.
Gibt es noch kostenlose Messungen?
Ja. Nach dem ersten Messprogramm 2023/24 hat das Umweltministerium 2025 ein zweites Programm „in deutlich größerem Umfang“ gestartet – landesweit, nicht nur in Vorsorgegebieten. Anlaufstelle ist die Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg bei der LUBW (Tel. 0721 5600-2357, radon@lubw.bwl.de), die auch über Teilnahmebedingungen informiert. Unabhängig davon kosten passive Exposimeter anerkannter Stellen etwa 30 bis 50 Euro pro Messung.
Was müssen Arbeitgeber im Schwarzwald beachten?
In den 29 Vorsorgegebiets-Gemeinden gilt die Messpflicht des § 127 StrlSchG: Arbeitsplätze im Keller- oder Erdgeschoss mussten binnen 18 Monaten nach der Festlegung (also bis 15.12.2022) über 12 Monate mit Geräten einer vom BfS anerkannten Stelle gemessen werden; bei neuen Arbeitsplätzen läuft die Frist ab Tätigkeitsaufnahme. Nach der Verwaltungspraxis des Umweltministeriums zählt ein Raum bereits als Arbeitsplatz, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Zuständig für die Aufsicht sind die Regierungspräsidien.
Quellen und weiterführende Informationen
- UM Baden-Württemberg – Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg
- UM Baden-Württemberg – Liste der Radonvorsorgegebiete (PDF, Stand 15.06.2021)
- UM Baden-Württemberg – Radon-Messprogramm
- LUBW – Radon (Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg)
- LUBW – Radonvorsorgegebiete
- BfS – Karte der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland
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