Sanierung & Bauen
Renovierung und energetische Sanierung: Warum Radon danach steigen kann
Neue Fenster, Dämmung, dichte Hülle: weniger Luftwechsel, mehr Radon. § 123 Abs. 4 StrlSchG, typische Fälle, Vorher-Nachher-Messung und Gegenmaßnahmen.
Neue Fenster, gedämmte Fassade, dichte Gebäudehülle – energetisch ein Gewinn, fürs Radon oft ein Problem: Nach aktuellen Schätzungen führt etwa die Hälfte aller energetischen Sanierungen zu erhöhten Radonkonzentrationen, weil der Luftwechsel sinkt, während das Gas weiter aus dem Boden nachströmt. Das Strahlenschutzgesetz greift das auf: Nach § 123 Abs. 4 StrlSchG sollen bei solchen Umbauten Radonschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Die Lösung ist unspektakulär: vorher messen, Radonschutz mitplanen, nachher kontrollieren.
- Der Mechanismus: dichte Hülle, weniger Luftwechsel, mehr Radon
- Typische Fälle aus der Praxis
- Was das Gesetz sagt: § 123 Abs. 4 StrlSchG
- Vorher-Nachher-Messung: der einfache Schutz
- Sonderfall Kellerausbau und Modernisierung
- Dämmung und Radonschutz kombinieren: die Checkliste
Der Mechanismus: dichte Hülle, weniger Luftwechsel, mehr Radon
Radon reichert sich dort an, wo Luft steht. Das Bundesamt für Strahlenschutz formuliert im Radon-Handbuch: Durch Maßnahmen zur Energieeinsparung wird oft „der Luftwechsel mit der Außenluft reduziert, wodurch die Konzentration von Innenraumschadstoffen, darunter auch von Radon, zunimmt.“ Früher „lüfteten“ undichte Fenster und Fugen das Haus unfreiwillig mit; nach der Sanierung fehlt dieser Dauerluftaustausch – die Eintrittspfade aus dem Baugrund bleiben aber unverändert offen.
Die sächsische Planungshilfe fasst den Forschungsstand zusammen: In verschiedenen Untersuchungen stieg die Radonkonzentration nach energetischen Sanierungen „in vielen Fällen“ an; auf Grundlage internationaler Veröffentlichungen wird geschätzt, dass 50 % aller energetischen Sanierungen eine erhöhte Radonkonzentration zur Folge haben. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) benennt den größten Hebel: Gerade der Austausch von Fenstern und Türen – also die verbesserte Dichtigkeit der Außenhülle – hat großen Einfluss auf die Radonkonzentration. Neubauten sind übrigens meist weniger betroffen, weil ihre erdberührten Bauteile von vornherein gut abgedichtet sind.
Typische Fälle aus der Praxis
| Maßnahme | Radon-Effekt | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Fenster- und Türentausch | Luftwechselrate sinkt deutlich, Konzentration steigt | Lüftungskonzept, ggf. Außenluftdurchlässe; Lüftungsplan |
| Fassaden-/Kellerdämmung | dichtere Hülle; bei nicht fachgerechter Ausführung kann Bodenluft über Hohlräume zwischen Dämmung und erdberührten Wänden eindringen | fachgerechte Ausführung, Anschlüsse dicht; vorher/nachher messen |
| Neue Dampfsperren, Luftdichtheitsebene | veränderte Druckverhältnisse und Luftwechsel → Eintrittsrate kann steigen | kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Unterdruck |
| Neue Abluftanlagen (Bad, Küche) | Unterdruck saugt Bodenluft an | Umluftbetrieb bzw. Nachströmöffnungen |
| Kellerausbau / Modernisierung von Kellerräumen | verändertes Heizungs-/Lüftungsregime und neue Leitungen können die Radonsituation verschlechtern (BfS-Radon-Handbuch) | neuer dichter Fußbodenaufbau, siehe Radon im Altbau |
Was das Gesetz sagt: § 123 Abs. 4 StrlSchG
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Bauherren beim Neubau bundesweit zu Maßnahmen gegen den Radonzutritt (siehe Radonschutz im Neubau nach § 123 StrlSchG). Für den Bestand gilt Absatz 4: Wer im Rahmen baulicher Veränderungen Maßnahmen durchführt, „die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind.“
Übersetzt: keine Pflicht mit Bußgeld, aber ein klarer gesetzlicher Auftrag an Bauherren, Planer und Energieberater. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte das Thema Radon aktiv ansprechen – besonders in Regionen mit erhöhtem Radonpotenzial, siehe Radon-Karte und Radon-Vorsorgegebiete. Mehr zur Rechtslage insgesamt im Silo Radon & Recht.
Vorher-Nachher-Messung: der einfache Schutz
Die Radon-Fachstellen (Österreich/Schweiz/Süddeutschland/Südtirol) und das BAG empfehlen übereinstimmend ein einfaches Vorgehen:
- Vor der Sanierung messen: So kennen Sie den Ausgangswert und wissen, ob Ihr Haus schon vorher belastet war. Praktisch: eine Orientierungsmessung mit einem zeitauflösenden Gerät wie unserem Radon Eye RD200 zur Miete, idealerweise ergänzt um eine Langzeitmessung.
- Radonschutz mitplanen: Lüftungskonzept, Druckausgleich bei Teilabdichtungen, dichte Anschlüsse an erdberührten Bauteilen – und wenn ohnehin Boden oder Keller angefasst werden: Abdichtung und Radondrainage gleich integrieren.
- Nach Abschluss eine Langzeitmessung durchführen – die Radon-Fachstellen empfehlen sie ausdrücklich, denn nur sie zeigt das neue Niveau im Jahresmittel. Wie lange und wann gemessen wird, erklärt Wie lange messen?
Interessant für die Planung: Das BfS-Radon-Handbuch beschreibt, wie sich per Anstiegsmessung der Radonzustrom eines Raums bestimmen lässt – daraus lässt sich abschätzen, „mit welchen Konzentrationserhöhungen … bei einer reduzierten Luftwechselzahl, z. B. nach dem Einbau dichterer Fenster, zu rechnen ist“. Eine Fachperson kann diese Prognose vor der Sanierung erstellen – siehe Radon-Fachperson finden.
Sonderfall Kellerausbau und Modernisierung
Nicht nur die Gebäudehülle zählt: Auch der Um- oder Ausbau von Kellerräumen kann die Radonsituation verändern – laut BfS-Radon-Handbuch sogar schon eine Modernisierung, etwa durch ein verändertes Heizungs- und Lüftungsregime oder neu installierte Ver- und Entsorgungsleitungen. In Vorsorgegebieten empfiehlt das Handbuch, ganz auf den Ausbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen zu verzichten. Wer es dennoch plant, sollte wissen: Typische Altbau-Fußböden sind weder wasser- noch luftdicht; ohne komplett neuen Fußbodenaufbau mit Abdichtung und vorbereiteter Drainage lässt sich in der Regel keine radondichte Lösung erreichen – die Details stehen im Ratgeber Radon im Altbau.
Für einen Hobbyraum mit nur zeitweiligem Aufenthalt kann dagegen gezieltes Lüften genügen; die Lagerung von Lebensmitteln wird durch Radon ohnehin nicht beeinträchtigt (BfS-Radon-Handbuch). Entscheidend ist die geplante Nutzung – je länger sich Menschen im Raum aufhalten, desto höher der Anspruch an den Radonschutz.
Dämmung und Radonschutz kombinieren: die Checkliste
- Radon vor Planungsbeginn messen und das Ergebnis dem Planer/Energieberater geben
- Bei dichter Hülle ein Lüftungskonzept vorsehen – ideal ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Unterdruck, ggf. mit Wärmerückgewinnung
- Keinen neuen Unterdruck schaffen: Abluftanlagen mit Nachströmung, Dunstabzug auf Umluft, raumluftunabhängige Feuerstätten
- Erdberührte Anschlüsse und Durchführungen fachgerecht abdichten, Hohlräume hinter Kellerdämmungen vermeiden
- Wird der Fußboden erneuert: radondichte Abdichtung plus vorbereitete Absaugung einplanen (geringe Mehrkosten, siehe Kosten)
- Nach Abschluss Langzeitmessung; bei erhöhten Werten stufenweise sanieren
Häufige Fragen
Kann eine energetische Sanierung Radon erhöhen?
Ja. Die sächsische Planungshilfe fasst den Forschungsstand zusammen: In vielen Fällen stieg die Radonkonzentration nach einer energetischen Sanierung; aktuelle Schätzungen auf Basis internationaler Veröffentlichungen gehen davon aus, dass etwa 50 % aller energetischen Sanierungen eine erhöhte Radonkonzentration zur Folge haben. Ursache: Die dichtere Hülle senkt die Luftwechselrate, während die Eintrittspfade aus dem Boden offen bleiben.
Muss ich nach neuen Fenstern Radon messen?
Eine Pflicht gibt es für Privatwohnungen nicht – aber eine klare Empfehlung: Die Radon-Fachstellen und das Schweizer BAG raten zur Messung vor der Sanierung und zu einer Langzeitmessung nach Abschluss. Gerade der Austausch von Fenstern und Türen hat großen Einfluss auf die Radonkonzentration, weil er die Gebäudehülle deutlich dichter macht.
Was sagt § 123 Abs. 4 StrlSchG?
Wer bei baulichen Veränderungen Maßnahmen durchführt, die die Luftwechselrate erheblich verringern, „soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind“. Es ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld – aber der klare gesetzliche Auftrag, Radonschutz bei energetischen Sanierungen mitzudenken.
Wie kombiniere ich Dämmung und Radonschutz?
Radon in die Planung einbeziehen: vorher messen, bei Teilabdichtung Außenluftdurchlässe bzw. Druckausgleich vorsehen, eine kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Unterdruck einplanen (Gebäude mit solchen Anlagen haben in der Regel geringere Radonwerte) und auf fachgerechte Ausführung achten – sonst kann Bodenluft über Hohlräume zwischen Dämmung und erdberührten Wänden eindringen. Nach Abschluss: Langzeitmessung zur Kontrolle.
Quellen und weiterführende Informationen
- Freistaat Sachsen – Radonschutzmaßnahmen: Planungshilfe (Kap. 7 Energetische Sanierung)
- § 123 StrlSchG – Maßnahmen an Gebäuden
- BfS – Radon-Handbuch Deutschland (2019)
- BAG Schweiz – Radon und energetische Massnahmen an Gebäuden
- Radon-Fachstellen AT/CH/Süddeutschland/Südtirol – Einfluss der energetischen (thermischen) Sanierung (2021)
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