Sanierung & Bauen

Förderung für Radonsanierung: Sachsen (SAB/EFRE), Steuerbonus, weitere Programme

Sachsen fördert Radonschutz über SAB/EFRE (bis 85 %, max. 150.000 €) – nicht für Privatwohnungen. Alternativen: Steuerbonus, kostenlose Messprogramme.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 5 Min. Redaktion radoncheck24.de

Übersichtsgrafik zu Fördermöglichkeiten für Radonsanierung: Sachsen-Programm, steuerliche Ansätze und kostenlose Messprogramme

Die ernüchternde Nachricht zuerst: Ein bundesweites Förderprogramm für Radonsanierungen in Privatwohnungen gibt es nicht. Das derzeit einzige echte Radon-Sanierungsprogramm läuft in Sachsen (SAB/EFRE, bis 85 % Zuschuss, maximal 150.000 Euro) – allerdings nur für Bestandsgebäude mit Arbeitsplätzen, nicht für reine Privatwohnungen. Privathaushalte können immerhin kostenlose Messprogramme mehrerer Länder nutzen und Handwerkerleistungen unter den allgemeinen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Der Überblick: Wer bekommt was?

Programm Für wen Konditionen
Sachsen: FRL „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023“ (EFRE, Antrag bei der SAB) Kommunen, gemeinnützige Träger, Kirchen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, KMU – Bestandsgebäude mit Arbeitsplätzen/Aufenthaltsräumen; keine reinen Privatwohnungen 85 % Zuschuss, max. 150.000 € (KMU: 65 %, max. 125.000 €); Investition 5.000–200.000 €; Nachweis ≥ 200 Bq/m³ Jahresmittel; Gebäude vor 31.12.2018 errichtet; Kontroll-Jahresmessung nach Abschluss
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) Eigentümer von Mietwohngebäuden (ab 3 Mietwohnungen) und Pflegeeinrichtungen – nicht Selbstnutzer zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse; Radonsanierung als „sonstige Baumaßnahme“ förderfähig; Bekanntmachung galt bis 31.12.2025, Fortführung offen
Steuerliche Ansätze private Eigentümer keine radonspezifische Regelung; Handwerkerleistungen können unter allgemeinen Voraussetzungen begünstigt sein (Einzelfall, Steuerberatung)
Kostenlose Messprogramme der Länder Privathaushalte z. B. Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, regional NRW – Details unten

Sachsen im Detail: SAB/EFRE-Förderung für Radonschutz

Sachsen fördert bauliche Radonschutzmaßnahmen über die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023“ aus EFRE-Mitteln; die Fördersätze wurden zum 15.09.2025 erhöht. Die Eckdaten:

  • Gegenstand: bauliche Maßnahmen, Lüftungsanlagen und Absauganlagen zur Radonreduzierung in Bestandsgebäuden
  • Voraussetzungen: Gebäude vor dem 31.12.2018 errichtet, mit Arbeitsplätzen inkl. Aufenthaltsräumen; nachgewiesenes Jahresmittel von mindestens 200 Bq/m³ (12-Monats-Messung ±30 Tage durch eine anerkannte Stelle); Planung durch einen gelisteten Radonberater oder mit drei Referenzen
  • Förderhöhe: 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 € (KMU: 65 %, maximal 125.000 €); förderfähige Investitionen zwischen 5.000 und 200.000 €
  • Pflichten: verpflichtende Kontroll-Jahresmessung 15 Monate nach Abschluss
  • Antrag: bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB); fachliche Begleitung durch die SAENA, die auch eine kostenlose baufachliche Radonberatung anbietet
  • Gebiet: sachsenweit – nicht nur in Vorsorgegebieten

Das Programm richtet sich damit an Kommunen (z. B. Schulen und Kitas), Vereine, Kirchen und Unternehmen – also genau die Gebäude, für die in Vorsorgegebieten ohnehin eine Messpflicht am Arbeitsplatz gilt. Warum gerade Sachsen? Ein Blick auf die Geologie des Erzgebirges erklärt es – siehe Radon in Sachsen.

Wichtig für Privateigentümer: Reine Privatwohnungen sind im sächsischen Programm nicht antragsberechtigt. Die als Fördervoraussetzung verlangte 12-Monats-Messung muss von einer nach § 155 StrlSchV anerkannten Stelle stammen – eine Orientierungsmessung (auch mit unserem Mietgerät) genügt dafür nicht.

Steuerbonus: was steuerlich möglich ist

Eine eigene Steuerregelung für Radonsanierungen existiert nicht. Radonmaßnahmen – Abdichten, Lüftungseinbau, Absauganlage – sind aber gewöhnliche Handwerkerleistungen am selbst genutzten Haushalt und können deshalb grundsätzlich unter die allgemeinen steuerlichen Begünstigungen für Handwerkerleistungen fallen. Ob und in welcher Höhe das bei Ihnen greift, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Arbeits- vs. Materialkosten, Rechnungs- und Zahlungsweg) – das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Interessant ist der Befund des BfS-Forschungsberichts 3620S12282 (2021): Direkte Zuschüsse stoßen bei Eigentümern auf „große Akzeptanz“, Steuererleichterungen und Kredite deutlich weniger. Der Bericht empfiehlt dem Bund ein Zuschussmodell mit 20–100 % Förderquote und Obergrenzen von 500–5.000 € je nach Belastung, kombiniert mit geförderten Messungen und Beratung – umgesetzt ist davon bislang nichts. Bis dahin bleibt der Trost: Typische Radonsanierungen kosten mit 500–5.000 € oft weniger als gedacht, siehe Kosten der Radonsanierung.

Kostenlose Messprogramme: das gibt es wirklich

Statt Sanierungszuschüssen bieten mehrere Länder kostenlose Radonmessungen für Privathaushalte an – ideal, um überhaupt erst Klarheit zu bekommen:

  • Sachsen: mehrere Messprogramme der Radonberatungsstelle (BfUL), u. a. für vollunterkellerte Massivhäuser mit Wohnräumen im Erdgeschoss (bis 1.000 Exposimeter pro Jahr, 12 Monate), regionale Programme in Mittelsachsen und Meißen; kein Rechtsanspruch
  • Thüringen: kostenlose Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen (Dosimeter über 1 Jahr) für Haus- und Wohnungseigentümer; ein neues Programm startete im Juni 2026; Radon-Telefon 0361 573943943
  • Sachsen-Anhalt: kostenlose Messboxen für Privatwohnungen (Programm 2022, erneut aufgelegt; Fokus u. a. Harz und Mansfeld-Südharz)
  • Baden-Württemberg: Radon-Messprogramm (2023: 1.600 Haushalte mit je 2 Detektoren über 12 Monate; 2025 deutlich größer aufgelegt)
  • NRW: kostenlose Innenraummessungen in betroffenen Regionen (u. a. Arnsberg, Balve, Sundern sowie Kommunen der Nordeifel)

Ob Ihre Region zu den stärker belasteten gehört, zeigt die Radon-Karte Deutschland. Und wenn Sie nicht auf ein Programm warten möchten: Eine passive Langzeitmessung kostet laut BfS ohnehin nur 30–50 € je Detektor (Stand: September 2026; wie lange messen?); für die schnelle Orientierung vorab können Sie unser Radon Eye RD200 mieten.

Fazit: erst messen, schlau planen, Förderlücke einpreisen

Für Privathaushalte gilt 2026: Keine Sanierungsförderung, aber günstige Wege zur Klarheit. Nutzen Sie kostenlose Messprogramme oder preiswerte Detektoren, gehen Sie bei erhöhten Werten stufenweise vor – die wirksamsten Maßnahmen wie ein Radonbrunnen kosten oft nur einige Hundert bis wenige Tausend Euro – und lassen Sie größere Vorhaben von einer Radon-Fachperson planen. Träger öffentlicher oder gewerblicher Gebäude in Sachsen sollten das SAB-Programm prüfen, solange die EFRE-Mittel laufen.

Hinweis: Förderprogramme ändern sich; Richtlinien haben Stichtage und Budgetvorbehalte (das BayModR etwa galt bis Ende 2025, die Fortführung ist offen). Prüfen Sie vor Antragstellung immer die aktuelle Richtlinie beim Fördergeber – für Sachsen bei SAB und SAENA. Diese Seite gibt den Recherchestand August 2026 wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gibt es bundesweit Förderung für Radonsanierung?

Nein. Ein bundesweites Förderprogramm für Radonsanierungen in Wohngebäuden existiert nicht. Ein BfS-Forschungsbericht von 2021 hat lediglich untersucht, wie eine solche Förderung wirken könnte – empfohlen wurden Zuschüsse von 20 bis 100 % mit Obergrenzen von 500 bis 5.000 Euro je nach Belastung. Umgesetzt ist davon bislang nichts.

Wie funktioniert die Förderung in Sachsen?

Über die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023“ (EFRE-Mittel, Antrag bei der SAB): Gefördert werden bauliche Radonmaßnahmen, Lüftungen und Absauganlagen in Bestandsgebäuden (errichtet vor dem 31.12.2018) mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen – bei nachgewiesenem Jahresmittel von mindestens 200 Bq/m³. Zuschuss: 85 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro (KMU: 65 %, maximal 125.000 Euro); förderfähig sind Investitionen von 5.000 bis 200.000 Euro. Eine Kontroll-Jahresmessung nach Abschluss ist Pflicht.

Können Privatpersonen beantragen?

Beim sächsischen Programm nicht für reine Privatwohnungen: Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Träger, Kirchen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittlere Unternehmen – für Gebäude mit Arbeitsplätzen. Privathaushalte können stattdessen kostenlose Messprogramme mehrerer Länder nutzen, etwa in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg oder regional in NRW.

Kann ich Kosten steuerlich absetzen?

Eine radonspezifische Steuerregelung gibt es nicht. Radonsanierungen sind aber normale Handwerkerleistungen am Privathaushalt und können daher grundsätzlich unter die allgemeinen steuerlichen Begünstigungen für Handwerkerleistungen fallen – ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung. Der BfS-Forschungsbericht stellt übrigens fest, dass direkte Zuschüsse bei Eigentümern auf deutlich größere Akzeptanz stoßen als Steuererleichterungen oder Kredite.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. SMUL Sachsen – Förderbereich Radonreduzierung (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
  2. SMUL Sachsen – Merkblatt Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
  3. SAENA – Baufachliche Radonberatung Sachsen
  4. BfS-Forschungsbericht 3620S12282 – Wirkung staatlicher Fördermaßnahmen auf Radonsanierungen im Wohnbereich (2021)
  5. Förderdatenbank des Bundes – Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
  6. TLUBN Thüringen – Schutz vor Radon (kostenloses Messangebot)

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